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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2016 aufgehoben
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II. - Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und für die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern (BMIWidAnO k.a.Abk.)

A. v. 16.05.2012 BGBl. I S. 1279 (Nr. 26); aufgehoben durch § 4 A. v. 27.12.2016 BGBl. I S. 3453
Geltung ab 16.05.2012; FNA: 2030-14-186 Beamte
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II. Zuständigkeit



Das Bundesministerium des Innern kann die Zuständigkeit für die Entscheidung über Widersprüche in Einzelfällen abweichend von Abschnitt I selbst übernehmen.