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IV. Vertretung - Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und für die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern (BMIWidAnO k.a.Abk.)

A. v. 16.05.2012 BGBl. I S. 1279 (Nr. 26); aufgehoben durch § 4 A. v. 27.12.2016 BGBl. I S. 3453
Geltung ab 16.05.2012; FNA: 2030-14-186 Beamte
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IV. Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis



Nach § 127 Absatz 3 Satz 1 des Bundesbeamtengesetzes übertrage ich die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis (§ 126 Absatz 1 des Bundesbeamtengesetzes) den in Abschnitt I genannten Behörden, soweit sie nach dieser Anordnung für den Erlass von Widerspruchsbescheiden zuständig sind. Für Einzelfälle behalte ich mir die Vertretung des Dienstherrn vor.