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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2016 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung
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V. - Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und für die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern (BMIWidAnO k.a.Abk.)
A. v. 16.05.2012 BGBl. I S. 1279 (Nr. 26); aufgehoben durch § 4 A. v. 27.12.2016 BGBl. I S. 3453
Geltung ab 16.05.2012; FNA: 2030-14-186 Beamte
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Geltung ab 16.05.2012; FNA: 2030-14-186 Beamte
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V. Inkrafttreten; Außerkrafttreten
V. ändert mWv. 16. Mai 2012 BMIWidAnO
Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 16. Mai 2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern vom 28. Februar 2008 (GMBl 2008 S. 319) außer Kraft.
Die Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern vom 13. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3586) ist bereits durch die Anordnung vom 28. Februar 2008 mit der gleichlautenden Bezeichnung (GMBl 2008 S. 319) außer Kraft getreten.
Die Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern vom 13. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3586) ist bereits durch die Anordnung vom 28. Februar 2008 mit der gleichlautenden Bezeichnung (GMBl 2008 S. 319) außer Kraft getreten.
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