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Zitierungen von § 14 Prüfungsordnung für Fahrlehrer
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14 FahrlPrüfO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FahrlPrüfO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 6 FahrlPrüfO Örtliche Zuständigkeit
... die Durchführung der Prüfungen und Lehrproben (§ 14 ) ist nach § 32 des Fahrlehrergesetzes jeweils der Prüfungsausschuss zuständig, in ...
§ 8 FahrlPrüfO Zulassung zur Fahrlehrerprüfung (§ 4 des Fahrlehrergesetzes)
... Mitglied prüft, ob die jeweiligen Voraussetzungen, insbesondere nach den §§ 9 und 14 , für die Ablegung der Prüfungen und Lehrproben erfüllt sind und die ...
§ 19 FahrlPrüfO Bewertung
... ab 0,50 aufgerundet. (4) Die Leistungen in allen Prüfungen und Lehrproben (§ 14 ) müssen mindestens mit der Note „ausreichend" bewertet sein. (5) Bei ...
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