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Anlage 1 - Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO k.a.Abk.)
V. v. 19.06.2012 BGBl. I S. 1318 (Nr. 27); zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 18.03.2022 BGBl. I S. 498
Geltung ab 23.06.2012; FNA: 9231-7-12 Allgemeines Straßenverkehrsrecht
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Geltung ab 23.06.2012; FNA: 9231-7-12 Allgemeines Straßenverkehrsrecht
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Anlage 1 (zu § 4) Rahmenplan für den Grundstoff (12 Doppelstunden) für alle Klassen
1. Persönliche Voraussetzungen
- a)
- Körperliche Fähigkeiten
Sehfähigkeit - Sehtest
Bedeutung von Gesundheit und Fitness - b)
- Einschränkungen der körperlichen Fähigkeiten
Krankheiten und Gebrechen
Aufmerksamkeitsdefizite
Konzentrationsmängel
Alkohol, Drogen und Medikamente
Ermüden und Ablenkung - c)
- Psychische und soziale Voraussetzungen
Einstellung und Werthaltungen gegenüber Fahrzeugen,
Fahren und Straßenverkehr
Orientierung an Leitbildern des Verkehrsverhaltens.
2. Risikofaktor Mensch
- a)
- Beeinflussung des Verkehrsverhaltens durch
Aggression, Angst, Fahrfreude, Stress, weitere Emotionen
Auffälliges Fahren kann verschiedene Gründe haben, Reaktion auf aggressives Fahren
Aggression nicht mit Gegenaggression beantworten; Lernen, wie man seinen Ärger kontrolliert
Ursachen von Stress; Lernen, Stress wahrzunehmen
Erfahrung, dass Stress Risikofaktor ist
Lernen, wie Stress zu vermeiden und zu bewältigen ist
Gefühle können Fahrer positiv oder negativ beeinflussen
Risiken durch Angst, Panik, Überlegenheitsgefühle
Lernen, Gefühle zu beherrschen und zu kontrollieren - b)
- Selbstbilder
realistische Einschätzung: Über- und Unterschätzung - c)
- Fahrideale und Fahrerrollen.
3. Rechtliche Rahmenbedingungen
- a)
- Führen von Kraftfahrzeugen
Fahrerlaubnisklassen
Führerschein auf Probe - b)
- Zulassung von Fahrzeugen
zulassungspflichtige und zulassungsfreie Fahrzeuge
Erlöschen der Betriebserlaubnis - c)
- Fahrzeuguntersuchungen
- d)
- Versicherungen
Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko
Insassenunfall
Rechtsschutz - e)
- Fahrzeugpapiere und Führerschein
Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein, Betriebserlaubnis, Versicherungsnachweis
Nachweis über Abgasuntersuchung
Änderungsabnahmebericht nach § 19 Absatz 3 StVZO - f)
- Internationaler Kraftfahrzeugverkehr.
4. Straßenverkehrssystem und seine Nutzung
- a)
- Verkehrswege und ihre Bedeutung
Straße, Fahrbahn, Fahrstreifen, Seitenstreifen, Sonderfahrstreifen, Sonderwege, Autobahn- und Kraftfahrstraße - b)
- Grundregel § 1 (StVO)
- c)
- Gefahrenwahrnehmung bei Benutzung der Verkehrswege (z. B. Alleen)
Verkehrsbeobachtung, Gefahrenkontrolle beim Fahrstreifenwechsel
Stau.
5. Vorfahrt und Verkehrsregelungen
- Verhalten
- -
- bei besonderen Verkehrslagen
- -
- an Kreuzungen und Einmündungen
- -
- bei Verkehrsregelungen durch Lichtzeichen und Polizeibeamte
- -
- Handeln in der richtigen Reihenfolge (u. a. Bremsen, Schalten, Beschleunigen)
- -
- Spurtstärke, Bedarf an Straßenraum und Zeit beim Überqueren einer Kreuzung einschätzen lernen
- -
- Gefährlichkeit einer Kreuzung beurteilen, Notwendigkeit der Verständigung und Verständnis beim Kreuzungsverkehr
- -
- Lernen, für die anderen Verkehrsteilnehmer mitzudenken
- -
- Bedeutung von Gelassenheit und Geduld, gegebenenfalls auch einmal auf Vorfahrt verzichten
- -
- Umweltbewusstes Befahren von Kreuzungen und Einmündungen.
6. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie Bahnübergänge
- a)
- Verkehrszeichen und -einrichtungen
Gefahrzeichen, Vorschriftzeichen, Richtzeichen
sonstige Zeichen (Zusatzschilder), Verkehrseinrichtungen
Wissen um die Systematik und Logik
Formen, Farben, Piktogramme, Schrift der Verkehrszeichen, „Lesen" von Verkehrseinrichtungen und Folgerungen für das eigene angemessene Verhalten - b)
- Bahnübergänge
Sicherheits- und Umweltbewusstsein - Verhalten an Bahnübergängen.
7. Andere Teilnehmer im Straßenverkehr
- a)
- Besonderheiten und Verhalten gegenüber
- -
- öffentlichen Verkehrsmitteln
- -
- Bussen/Schulbussen
- -
- Taxen
- -
- Pkw und Motorradfahrern
- -
- Radfahrern
- -
- großen und schweren Fahrzeugen
- -
- Fußgängern
- -
- Kindern und älteren Menschen
- -
- Behinderten
- b)
- Verhalten an Fußgängerüberwegen und -furten
- c)
- Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung
- -
- verkehrsberuhigter Bereich und Zone 30
- -
- bauliche Maßnahmen.
8. Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
- a)
- Bedeutung der Geschwindigkeit
situationsangepasste Geschwindigkeit
Zusammenhänge zwischen Geschwindigkeit, Abstand und Anhalteweg
Einschätzung des Anhalteweges bei verschiedenen Geschwindigkeiten
Gewöhnung an ausreichende Sicherheitsabstände
Erkenntnis der Gefahren von zu hohen Geschwindigkeiten
Ständige Kontrolle der Geschwindigkeit durch Anpassung an Verkehrsverhältnisse, Straßenverhältnisse, Witterungs- und Sichtverhältnisse
Kenntnisse und Akzeptanz der Geschwindigkeitsregelungen
Kenntnis der Zusammenhänge zwischen Geschwindigkeit und Schadstoffemissionen
Wahl umweltschonender Geschwindigkeiten
Realistische Selbsteinschätzung des eigenen Geschwindigkeitsverhaltens
Wissen um das Risiko von Geschwindigkeitsrausch und Geschwindigkeitsgewohnheiten - b)
- Vorausschauendes Verhalten
- c)
- Sicherheitsabstände
- d)
- Wahl der Geschwindigkeit in Abhängigkeit von Straße, Verkehr, Witterungs- und Sichtverhältnissen
- e)
- Lärmschutz
- f)
- Geschwindigkeitsvorschriften
- g)
- Warnzeichen.
9. Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern, Verkehrsbeobachtung
- a)
- Einfahren, Anfahren
- b)
- Überholen, Vorbeifahren, Ausweichen
- c)
- Nebeneinanderfahren
- d)
- Abbiegen
- e)
- Wenden
- f)
- Rückwärtsfahren
- g)
- Kenntnis der Verkehrsregelungen bei verschiedenen Fahrmanövern. Insbesondere durch
- -
- Kennen und Wahrnehmen von Gefahren bei Fahrmanövern
- -
- Verkehrsbeobachtung üben
- -
- Erfahrung, dass sie erhöhte Konzentration erfordern
- -
- Lernen, verantwortungsvoll zu entscheiden, ob und wo man Fahrmanöver ausführen kann oder davon absehen soll.
10. Ruhender Verkehr
- Zu wenig Straßenraum - zu viele Autos
- a)
- Ruhender Verkehr
Halten und Parken
Einrichtungen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs - b)
- Ein- und Aussteigen
Sichern des Fahrzeugs - c)
- Absichern liegen gebliebener Fahrzeuge
- d)
- Anschleppen, Abschleppen und Schleppen.
11. Verhalten in besonderen Situationen, Folgen von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften
- a)
- Benutzung von Beleuchtungseinrichtungen
- b)
- Verhalten gegenüber Sonderfahrzeugen
Blaues und gelbes Blinklicht
Sonderrechte - c)
- Verhalten nach Verkehrsunfall
Absichern und Hilfeleistung für Verletzte
Verpflichtungen - d)
- Ahndung von Fehlverhalten
Verwarnung, Bußgeld, Fahrverbot, Strafe - e)
- Fahreignungsregister
Fahreignungs-Bewertungssystem - f)
- Entzug der Fahrerlaubnis
- g)
- Verlust des Versicherungsschutzes
Schadenersatz, Regress - h)
- Begutachtungsstelle für Fahreignung
Medizinisch-psychologische Untersuchung.
12. Lebenslanges Lernen
- a)
- Besondere Risikofaktoren bei
- -
- Fahranfängern
- -
- Jungen Fahrern
- -
- Älteren Fahrern
- b)
- Hilfen
insbesondere durch- -
- Aufbauseminare, besondere Aufbauseminare und verkehrspsychologische Beratungsgespräche (Führerschein auf Probe)
- -
- Fahreignungsseminare (Fahreignungs-Bewertungssystem)
- -
- Erfahrungsaustausch für Fahranfänger
- c)
- Risiken durch Informations- und Kommunikationsdefizite im Straßenverkehr
- d)
- Verkehrssicherheit durch Weiterbildung
- e)
- Sicherheitstraining
- f)
- Kurse zur umweltschonenden Fahrweise.
Text in der Fassung des Artikels 9 Neunte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften V. v. 5. November 2013 BGBl. I S. 3920; zuletzt geändert durch Artikel 7b V. v. 16.04.2014 BGBl. I S. 348 m.W.v. 1. Mai 2014
Frühere Fassungen von Anlage 1 Fahrschüler-Ausbildungsordnung
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 01.05.2014 | Artikel 9 Neunte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 05.11.2013 BGBl. I S. 3920 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 1 Fahrschüler-Ausbildungsordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 FahrschAusbO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FahrschAusbO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 FahrschAusbO Theoretischer Unterricht (vom 01.06.2022)
... voraus. (1a) Der theoretische Unterricht hat sich an den im Rahmenplan ( Anlagen 1 und 2) aufgeführten Inhalten zu orientieren und ist systematisch nach Lektionen aufzubauen. ... Der Rahmenplan für den theoretischen Unterricht gliedert sich in einen allgemeinen Teil ( Anlage 1 ) und einen klassenspezifischen Teil (Anlage 2). (3) Der Umfang des ...
Zitat in folgenden Normen
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
V. v. 13.12.2010 BGBl. I S. 1980; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 02.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 299
Anlage 1 FeV (zu § 5 Absatz 2) Mindestanforderungen an die Ausbildung von Bewerbern um eine Prüfbescheinigung für Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 25 km/h nach § 5 Absatz 2 durch Fahrlehrer (vom 01.01.2017)
... verkehrsgefährdender Verhaltensweisen verhindern. 1.6 Der Kurs muss die in Anlage 1 zur Fahrschüler-Ausbildungsordnung enthaltenen Sachgebiete für den theoretischen ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 18.03.2022 BGBl. I S. 498
Artikel 2 15. FeVuaÄndV Änderung der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
... voraus. (1a) Der theoretische Unterricht hat sich an den im Rahmenplan ( Anlagen 1 und 2) aufgeführten Inhalten zu orientieren und ist systematisch nach Lektionen aufzubauen. ...
Neunte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 05.11.2013 BGBl. I S. 3920; zuletzt geändert durch Artikel 7b V. v. 16.04.2014 BGBl. I S. 348
Artikel 9 9. FeVuaÄndV Änderung der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
... Anlage 1 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung vom 19. Juni 2012 (BGBl. I S. 1318), die zuletzt durch ...
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