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Anlage 1 - Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO k.a.Abk.)

V. v. 19.06.2012 BGBl. I S. 1318 (Nr. 27); zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 18.03.2022 BGBl. I S. 498
Geltung ab 23.06.2012; FNA: 9231-7-12 Allgemeines Straßenverkehrsrecht
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Anlage 1 (zu § 4) Rahmenplan für den Grundstoff (12 Doppelstunden) für alle Klassen



1. Persönliche Voraussetzungen


 
a)
Körperliche Fähigkeiten

Sehfähigkeit - Sehtest

Bedeutung von Gesundheit und Fitness

b)
Einschränkungen der körperlichen Fähigkeiten

Krankheiten und Gebrechen

Aufmerksamkeitsdefizite

Konzentrationsmängel

Alkohol, Drogen und Medikamente

Ermüden und Ablenkung

c)
Psychische und soziale Voraussetzungen

Einstellung und Werthaltungen gegenüber Fahrzeugen,

Fahren und Straßenverkehr

Orientierung an Leitbildern des Verkehrsverhaltens.

2. Risikofaktor Mensch


 
a)
Beeinflussung des Verkehrsverhaltens durch

Aggression, Angst, Fahrfreude, Stress, weitere Emotionen

Auffälliges Fahren kann verschiedene Gründe haben, Reaktion auf aggressives Fahren

Aggression nicht mit Gegenaggression beantworten; Lernen, wie man seinen Ärger kontrolliert

Ursachen von Stress; Lernen, Stress wahrzunehmen

Erfahrung, dass Stress Risikofaktor ist

Lernen, wie Stress zu vermeiden und zu bewältigen ist

Gefühle können Fahrer positiv oder negativ beeinflussen

Risiken durch Angst, Panik, Überlegenheitsgefühle

Lernen, Gefühle zu beherrschen und zu kontrollieren

b)
Selbstbilder

realistische Einschätzung: Über- und Unterschätzung

c)
Fahrideale und Fahrerrollen.

3. Rechtliche Rahmenbedingungen


 
a)
Führen von Kraftfahrzeugen

Fahrerlaubnisklassen

Führerschein auf Probe

b)
Zulassung von Fahrzeugen

zulassungspflichtige und zulassungsfreie Fahrzeuge

Erlöschen der Betriebserlaubnis

c)
Fahrzeuguntersuchungen

d)
Versicherungen

Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko

Insassenunfall

Rechtsschutz

e)
Fahrzeugpapiere und Führerschein

Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein, Betriebserlaubnis, Versicherungsnachweis

Nachweis über Abgasuntersuchung

Änderungsabnahmebericht nach § 19 Absatz 3 StVZO

f)
Internationaler Kraftfahrzeugverkehr.

4. Straßenverkehrssystem und seine Nutzung


 
a)
Verkehrswege und ihre Bedeutung

Straße, Fahrbahn, Fahrstreifen, Seitenstreifen, Sonderfahrstreifen, Sonderwege, Autobahn- und Kraftfahrstraße

b)
Grundregel § 1 (StVO)

c)
Gefahrenwahrnehmung bei Benutzung der Verkehrswege (z. B. Alleen)

Verkehrsbeobachtung, Gefahrenkontrolle beim Fahrstreifenwechsel

Stau.

5. Vorfahrt und Verkehrsregelungen


 
Verhalten

-
bei besonderen Verkehrslagen

-
an Kreuzungen und Einmündungen

-
bei Verkehrsregelungen durch Lichtzeichen und Polizeibeamte

insbesondere durch

-
Handeln in der richtigen Reihenfolge (u. a. Bremsen, Schalten, Beschleunigen)

-
Spurtstärke, Bedarf an Straßenraum und Zeit beim Überqueren einer Kreuzung einschätzen lernen

-
Gefährlichkeit einer Kreuzung beurteilen, Notwendigkeit der Verständigung und Verständnis beim Kreuzungsverkehr

-
Lernen, für die anderen Verkehrsteilnehmer mitzudenken

-
Bedeutung von Gelassenheit und Geduld, gegebenenfalls auch einmal auf Vorfahrt verzichten

-
Umweltbewusstes Befahren von Kreuzungen und Einmündungen.

6. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie Bahnübergänge


 
a)
Verkehrszeichen und -einrichtungen

Gefahrzeichen, Vorschriftzeichen, Richtzeichen

sonstige Zeichen (Zusatzschilder), Verkehrseinrichtungen

Wissen um die Systematik und Logik

Formen, Farben, Piktogramme, Schrift der Verkehrszeichen, „Lesen" von Verkehrseinrichtungen und Folgerungen für das eigene angemessene Verhalten

b)
Bahnübergänge

Sicherheits- und Umweltbewusstsein - Verhalten an Bahnübergängen.

7. Andere Teilnehmer im Straßenverkehr


 
a)
Besonderheiten und Verhalten gegenüber

-
öffentlichen Verkehrsmitteln

-
Bussen/Schulbussen

-
Taxen

-
Pkw und Motorradfahrern

-
Radfahrern

-
großen und schweren Fahrzeugen

-
Fußgängern

-
Kindern und älteren Menschen

-
Behinderten

b)
Verhalten an Fußgängerüberwegen und -furten

c)
Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung

-
verkehrsberuhigter Bereich und Zone 30

-
bauliche Maßnahmen.

8. Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise


 
a)
Bedeutung der Geschwindigkeit

situationsangepasste Geschwindigkeit

Zusammenhänge zwischen Geschwindigkeit, Abstand und Anhalteweg

Einschätzung des Anhalteweges bei verschiedenen Geschwindigkeiten

Gewöhnung an ausreichende Sicherheitsabstände

Erkenntnis der Gefahren von zu hohen Geschwindigkeiten

Ständige Kontrolle der Geschwindigkeit durch Anpassung an Verkehrsverhältnisse, Straßenverhältnisse, Witterungs- und Sichtverhältnisse

Kenntnisse und Akzeptanz der Geschwindigkeitsregelungen

Kenntnis der Zusammenhänge zwischen Geschwindigkeit und Schadstoffemissionen

Wahl umweltschonender Geschwindigkeiten

Realistische Selbsteinschätzung des eigenen Geschwindigkeitsverhaltens

Wissen um das Risiko von Geschwindigkeitsrausch und Geschwindigkeitsgewohnheiten

b)
Vorausschauendes Verhalten

c)
Sicherheitsabstände

d)
Wahl der Geschwindigkeit in Abhängigkeit von Straße, Verkehr, Witterungs- und Sichtverhältnissen

e)
Lärmschutz

f)
Geschwindigkeitsvorschriften

g)
Warnzeichen.

9. Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern, Verkehrsbeobachtung


 
a)
Einfahren, Anfahren

b)
Überholen, Vorbeifahren, Ausweichen

c)
Nebeneinanderfahren

d)
Abbiegen

e)
Wenden

f)
Rückwärtsfahren

g)
Kenntnis der Verkehrsregelungen bei verschiedenen Fahrmanövern. Insbesondere durch

-
Kennen und Wahrnehmen von Gefahren bei Fahrmanövern

-
Verkehrsbeobachtung üben

-
Erfahrung, dass sie erhöhte Konzentration erfordern

-
Lernen, verantwortungsvoll zu entscheiden, ob und wo man Fahrmanöver ausführen kann oder davon absehen soll.

10. Ruhender Verkehr


 
Zu wenig Straßenraum - zu viele Autos

a)
Ruhender Verkehr

Halten und Parken

Einrichtungen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs

b)
Ein- und Aussteigen

Sichern des Fahrzeugs

c)
Absichern liegen gebliebener Fahrzeuge

d)
Anschleppen, Abschleppen und Schleppen.

11. Verhalten in besonderen Situationen, Folgen von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften


 
a)
Benutzung von Beleuchtungseinrichtungen

b)
Verhalten gegenüber Sonderfahrzeugen

Blaues und gelbes Blinklicht

Sonderrechte

c)
Verhalten nach Verkehrsunfall

Absichern und Hilfeleistung für Verletzte

Verpflichtungen

d)
Ahndung von Fehlverhalten

Verwarnung, Bußgeld, Fahrverbot, Strafe

e)
Fahreignungsregister

Fahreignungs-Bewertungssystem

f)
Entzug der Fahrerlaubnis

g)
Verlust des Versicherungsschutzes

Schadenersatz, Regress

h)
Begutachtungsstelle für Fahreignung

Medizinisch-psychologische Untersuchung.

12. Lebenslanges Lernen


 
a)
Besondere Risikofaktoren bei

-
Fahranfängern

-
Jungen Fahrern

-
Älteren Fahrern

b)
Hilfen

insbesondere durch

-
Aufbauseminare, besondere Aufbauseminare und verkehrspsychologische Beratungsgespräche (Führerschein auf Probe)

-
Fahreignungsseminare (Fahreignungs-Bewertungssystem)

-
Erfahrungsaustausch für Fahranfänger

c)
Risiken durch Informations- und Kommunikationsdefizite im Straßenverkehr

d)
Verkehrssicherheit durch Weiterbildung

e)
Sicherheitstraining

f)
Kurse zur umweltschonenden Fahrweise.





 

Frühere Fassungen von Anlage 1 Fahrschüler-Ausbildungsordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.05.2014Artikel 9 Neunte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
vom 05.11.2013 BGBl. I S. 3920

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 1 Fahrschüler-Ausbildungsordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 FahrschAusbO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FahrschAusbO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 FahrschAusbO Theoretischer Unterricht (vom 01.06.2022)
... voraus. (1a) Der theoretische Unterricht hat sich an den im Rahmenplan ( Anlagen 1 und 2) aufgeführten Inhalten zu orientieren und ist systematisch nach Lektionen aufzubauen. ... Der Rahmenplan für den theoretischen Unterricht gliedert sich in einen allgemeinen Teil ( Anlage 1 ) und einen klassenspezifischen Teil (Anlage 2). (3) Der Umfang des ...
 
Zitat in folgenden Normen

Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
V. v. 13.12.2010 BGBl. I S. 1980; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 02.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 299
Anlage 1 FeV (zu § 5 Absatz 2) Mindestanforderungen an die Ausbildung von Bewerbern um eine Prüfbescheinigung für Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 25 km/h nach § 5 Absatz 2 durch Fahrlehrer (vom 01.01.2017)
... verkehrsgefährdender Verhaltensweisen verhindern. 1.6 Der Kurs muss die in Anlage 1 zur Fahrschüler-Ausbildungsordnung enthaltenen Sachgebiete für den theoretischen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 18.03.2022 BGBl. I S. 498
Artikel 2 15. FeVuaÄndV Änderung der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
... voraus. (1a) Der theoretische Unterricht hat sich an den im Rahmenplan ( Anlagen 1 und 2) aufgeführten Inhalten zu orientieren und ist systematisch nach Lektionen aufzubauen. ...

Neunte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 05.11.2013 BGBl. I S. 3920; zuletzt geändert durch Artikel 7b V. v. 16.04.2014 BGBl. I S. 348
Artikel 9 9. FeVuaÄndV Änderung der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
... Anlage 1 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung vom 19. Juni 2012 (BGBl. I S. 1318), die zuletzt durch ...