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Anlage 2.6 - Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO k.a.Abk.)
V. v. 19.06.2012 BGBl. I S. 1318 (Nr. 27); zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 18.03.2022 BGBl. I S. 498
Geltung ab 23.06.2012; FNA: 9231-7-12 Allgemeines Straßenverkehrsrecht
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Geltung ab 23.06.2012; FNA: 9231-7-12 Allgemeines Straßenverkehrsrecht
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Anlage 2.6 (zu § 4) Rahmenplan für den klassenspezifischen Zusatzstoff in der Klasse L (2 Doppelstunden)
1. Verkehrsbeobachtungen und Verkehrsverhalten, Zusammenstellen von
- Zügen
Einfahren in Straßen
Überqueren von Straßen
Abbiegen, auch unter Berücksichtigung ausschwenkender Teile
Beobachtung nach hinten (Spiegel, Teleskopspiegel, toter Winkel)
Fahrbahnbenutzung
Sonstige Pflichten von Führern langsamer Fahrzeuge bei Kolonnenbildung
Zusammenstellen von Zügen
Zusammenstellen von Zügen mit unterschiedlichen Bremsanlagen
Achsenabhängig (ein- oder mehrachsig)
selbstfahrende Arbeitsmaschine, auch mit Anhänger, Zuggabel, Anhängerkupplung,
Stützrad bei Einachsanhängern
Beachtung der fahrzeugbezogenen Vorschriften
Zulassungsfreiheit und Zulassungspflicht auch bei Anhängern; Geschwindigkeitsschilder, Fabrikschild und vorgezogene Untersuchungen
Kennzeichnungspflichten
Kenntlichmachung von verkehrsgefährdenden Fahrzeug- oder Anbauteilen
Überbreite, Überlänge, Zwillingsräder.
2. Technik und Sicherungseinrichtungen
- Bremsen
Betriebsbremse, hydraulische Bremse
Druckluftbremse
Auflaufbremse und Feststellbremse
Einzelradbremsen
Unterlegkeile
Lenkung
Räder/Bereifung
Anbaugeräte und Ladung
Be- und Entlastung der Achsen
Betriebsgeschwindigkeit
Ladung.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/10195/a176542.htm