Anlage 7 (zu § 5a Absatz 4) Nachweis über die praktische Ausbildung zum Führen von Fahrzeugen mit Schaltgetriebe der Klasse B
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interne Verweise
Zitat in folgenden NormenFahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
V. v. 13.12.2010 BGBl. I S. 1980; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 02.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 299
§ 17a FeV Beschränkung auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe (vom 01.06.2022) ... Klasse B der nach Landesrecht zuständigen Behörde durch Vorlage einer Bescheinigung nach Anlage 7 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung nachweist, dass er zur sicheren, verantwortungsvollen, umweltbewussten und energiesparenden ... der Fahrerlaubnis der Klasse B, wenn der Bewerber durch Vorlage einer Bescheinigung nach Anlage 7 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung dem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFünfzehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 18.03.2022 BGBl. I S. 498
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung auf Kraftfahrzeugen mit Automatikgetriebe und zur Änderung weiterer Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung
V. v. 16.11.2020 BGBl. I S. 2704
Artikel 1 AutAusbÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung ... Klasse B der nach Landesrecht zuständigen Behörde durch Vorlage einer Bescheinigung nach Anlage 7 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung nachweist, dass er zur sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führung eines ... der Fahrerlaubnis der Klasse B, wenn der Bewerber durch Vorlage einer Bescheinigung nach Anlage 7 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung dem Sachverständigen oder Prüfer oder der nach Landesrecht zuständigen Behörde ...
Artikel 3 AutAusbÄndV Änderung der Fahrschüler-Ausbildungsordnung ... 5b Evaluierung". b) Folgende Angabe wird angefügt: „ Anlage 7 (zu § 5a Absatz 4) Nachweis über die praktische Ausbildung zum Führen von ... Fahrschüler oder Inhaber der beschränkten Fahrerlaubnis Folgendes nach dem Muster der Anlage 7 zu bescheinigen: 1. die durchgeführte Ausbildung nach Absatz 1 und 2. ... und 2. das Absolvieren der Fahrt nach Absatz 3. (5) Die Bescheinigung nach Anlage 7 ist von dem Inhaber der Fahrschule oder der für die verantwortliche Leitung des ... 6 Satz 3" durch die Angabe „§ 17a Absatz 2" ersetzt. 4. Folgende Anlage 7 wird angefügt: „Anlage 7 (zu § 5a Absatz 4) Nachweis über die ... 17a Absatz 2" ersetzt. 4. Folgende Anlage 7 wird angefügt: „ Anlage 7 (zu § 5a Absatz 4) Nachweis über die praktische Ausbildung zum Führen von ...
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