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Änderung Anlage 7.2 Fahrschüler-Ausbildungsordnung vom 19.01.2013
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Anlage 7.2 a.F. (alte Fassung) in der vor dem 19.01.2013 geltenden Fassung | Anlage 7.2 n.F. (neue Fassung) in der am 04.01.2018 geltenden Fassung durch Artikel 5 V. v. 02.01.2018 BGBl. I S. 2 |
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(Text alte Fassung) Anlage 7.2 (zu § 6 Absatz 2) Ausbildungsbescheinigung für den praktischen Unterricht der Klassen AM, A, A1, A2, B, BE, C1, C1E, C, CE und T (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 StVG) | (Text neue Fassung)Anlage 7.2 (aufgehoben) |
Anlage 7.2 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt geändert: aa) Die Angabe 'M' wird durch die Angabe 'AM' ersetzt. bb) Nach der Angabe 'A1,' wird die Angabe 'A2,' eingefügt. |
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