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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.08.2020 aufgehoben
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§ 1 - Nationales-Waffenregister-Gesetz (NWRG)
G. v. 25.06.2012 BGBl. I S. 1366 (Nr. 28); zuletzt geändert durch Artikel 230 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328; aufgehoben durch Artikel 5 G. v. 17.02.2020 BGBl. I S. 166
Geltung ab 01.07.2012; FNA: 7133-5 Waffen
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Geltung ab 01.07.2012; FNA: 7133-5 Waffen
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§ 1 Zweck des Nationalen Waffenregisters; Registerbehörde
(1) Das Nationale Waffenregister ermöglicht die Zuordnung von
- 1.
- Waffen,
- 2.
- Anträgen auf Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse,
- 3.
- Versagungen waffenrechtlicher Erlaubnisse,
- 4.
- Erteilungen waffenrechtlicher Erlaubnisse,
- 5.
- Ausnahmen,
- 6.
- Anordnungen,
- 7.
- Sicherstellungen oder
- 8.
- Verboten
(2) Das Bundesverwaltungsamt (Registerbehörde) führt das Nationale Waffenregister.
(3) Die Registerbehörde unterstützt durch die Übermittlung der im Register gespeicherten Daten die in § 10 aufgeführten Behörden bei der Erfüllung der dort genannten Aufgaben.
(4) Die Registerbehörde verarbeitet die ihr nach diesem Gesetz übermittelten Daten nur nach Maßgabe dieses Gesetzes.
Text in der Fassung des Artikels 86 Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU) G. v. 20. November 2019 BGBl. I S. 1626 m.W.v. 26. November 2019
Frühere Fassungen von § 1 NWRG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 26.11.2019 | Artikel 86 Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU) vom 20.11.2019 BGBl. I S. 1626 |
aktuell vorher | 01.01.2019 | Artikel 4 Zweites Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften vom 30.06.2017 BGBl. I S. 2133 |
aktuell | vor 01.01.2019 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 1 NWRG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 NWRG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
NWRG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 23 NWRG Einführungsbestimmung; Probebetrieb
... Die §§ 1 bis 21 sind bis zum 31. Dezember 2012 nur von den Behörden anzuwenden, die am Betrieb zur ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Zweites Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften
G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2133
Artikel 4 2. WaffGuaÄndG Änderung des Nationalen-Waffenregister-Gesetzes
... 2012 (BGBl. I S. 1366) wird wie folgt geändert: 1. § 1 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Das Nationale Waffenregister ermöglicht die ...
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