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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.08.2020 aufgehoben
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§ 9 - Nationales-Waffenregister-Gesetz (NWRG)
G. v. 25.06.2012 BGBl. I S. 1366 (Nr. 28); zuletzt geändert durch Artikel 230 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328; aufgehoben durch Artikel 5 G. v. 17.02.2020 BGBl. I S. 166
Geltung ab 01.07.2012; FNA: 7133-5 Waffen
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Geltung ab 01.07.2012; FNA: 7133-5 Waffen
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§ 9 Protokollierungspflicht bei der Speicherung
(1) Die Registerbehörde erstellt bei Datenübermittlungen nach den §§ 5 bis 7 Protokolle, aus denen Folgendes hervorgeht:
- 1.
- der Tag und die Uhrzeit der Datenübermittlung,
- 2.
- die übermittelnde Stelle,
- 3.
- die übermittelnde Person und
- 4.
- die übermittelten Daten.
(2) 1Die protokollierten Daten dürfen nur für die folgenden Zwecke verarbeitet werden:
- 1.
- Auskunftserteilung an die betroffene Person,
- 2.
- Datenschutzkontrolle und Datensicherung sowie
- 3.
- Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebes des Registers.
Text in der Fassung des Artikels 86 Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU) G. v. 20. November 2019 BGBl. I S. 1626 m.W.v. 26. November 2019
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Frühere Fassungen von § 9 NWRG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 26.11.2019 | Artikel 86 Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU) vom 20.11.2019 BGBl. I S. 1626 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 9 NWRG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 NWRG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
NWRG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 16 NWRG Protokollierungspflicht bei der Datenübermittlung (vom 26.11.2019)
... angegebenen gemeinsamen Merkmale und die Anzahl der Treffer zu protokollieren. (2) § 9 Absatz 2 ist ...
§ 23 NWRG Einführungsbestimmung; Probebetrieb
... Die §§ 1 bis 21 sind bis zum 31. Dezember 2012 nur von den Behörden anzuwenden, die am Betrieb zur ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/10199/a176600.htm