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Zitierungen von § 4 NWRG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 NWRG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
NWRG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 NWRG Datenübermittlung durch die Waffenbehörden (vom 26.11.2019)
... das den Anlass der Speicherung nach § 3 begründende Ereignis unverzüglich die nach § 4 zu speichernden oder zu einer Veränderung oder Löschung einer Eintragung im Register ...
§ 6 NWRG Datenzuordnung beim Überlassen und Erwerben registrierter Waffen
... Im Fall der Überlassung und des Erwerbs einer bereits registrierten Waffe sind die in § 4 Absatz 1 Nummer 4 bis 6 genannten Daten des Überlassers innerhalb des Registers dem Erwerber ... die für den Erwerber zuständige Waffenbehörde die Daten, die nach § 4 Absatz 1 zu der Waffe und der ihr zuzuordnenden Person gespeichert sind, auf Richtigkeit und ...
§ 7 NWRG Datenzuordnung bei Wohnortwechsel des Inhabers einer waffenrechtlichen Erlaubnis
... Im Fall des Zuzugs eines Inhabers einer waffenrechtlichen Erlaubnis sind die in § 4 Absatz 1 Nummer 1 bis 6 genannten Daten innerhalb des Registers der für den Zuzugsort ... an einen Ort außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes verlegen, sind die in § 4 Absatz 1 Nummer 1 bis 6 genannten Daten innerhalb des Registers der nach § 48 Absatz 2 Nummer ...
§ 10 NWRG Übermittlung von Daten an Waffenbehörden, Polizeien des Bundes und der Länder, Justiz- und Zollbehörden, Steuerfahndung sowie Nachrichtendienste (vom 26.11.2019)
... Erlaubnissen, Ausnahmen, Anordnungen, Sicherstellungen oder Verboten zu Personen werden die nach § 4 Absatz 1 und 2 gespeicherten Daten sowie die Ordnungsnummern nach § 4 Absatz 4 folgenden Stellen auf deren ... werden die nach § 4 Absatz 1 und 2 gespeicherten Daten sowie die Ordnungsnummern nach § 4 Absatz 4 folgenden Stellen auf deren Ersuchen übermittelt, soweit dies zur Erfüllung der ...
§ 11 NWRG Weitere Voraussetzungen für die Datenübermittlung (vom 26.11.2019)
... oder elektronisch. (2) Enthält das Übermittlungsersuchen keine der nach § 4 Absatz 4 gespeicherten Ordnungsnummern, müssen mindestens folgende Daten enthalten sein: 1. ... oder Freiheit einer Person erforderlich ist. In diesem Fall werden nur die Angaben nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 oder Nummer 2 übermittelt. (4) Die von der ersuchenden Stelle mindestens anzugebenden ... von der ersuchenden Stelle mindestens anzugebenden Daten nach Absatz 2 sind um weitere Daten nach § 4 Absatz 1 Nummer 1, 2 und 4 zu ergänzen, sofern diese der ersuchenden Stelle bekannt sind. Daten nach Absatz 2 ... Ordnungsnummer, die zuständige Waffenbehörde sowie 1. die Angaben nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 , wenn die Abfrage die Angaben nach Absatz 2 Nummer 1 enthält, 2. die Angaben nach ... wenn die Abfrage die Angaben nach Absatz 2 Nummer 1 enthält, 2. die Angaben nach § 4 Absatz 1 Nummer 2 , wenn die Abfrage die Angaben nach Absatz 2 Nummer 2 enthält, 3. die Angaben nach ... wenn die Abfrage die Angaben nach Absatz 2 Nummer 2 enthält, 3. die Angaben nach § 4 Absatz 1 Nummer 4 sowie den Ort des gegenwärtigen Hauptwohnsitzes oder der gegenwärtigen Niederlassung, ... die Abfrage die Angaben nach Absatz 2 Nummer 3 enthält, oder 4. die Angaben nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 oder 2 und die Seriennummer bei einer Abfrage nach Absatz 4 Satz 2. Die ersuchende ...
§ 20 NWRG Verordnungsermächtigung (vom 27.06.2020)
... mit Zustimmung des Bundesrates Näheres zu bestimmen 1. zu den Daten, die nach § 4 gespeichert werden, 2. zum Verfahren der Datenübermittlung an die ...
§ 22 NWRG Erstmalige Übermittlung des Datenbestandes (vom 27.06.2020)
... Waffenbehörden übermitteln bis spätestens zum 31. Dezember 2012 die in § 4 Absatz 1 bis 3 genannten Daten an die Registerbehörde zu einem Zeitpunkt, der einvernehmlich festgelegt ...
§ 23 NWRG Einführungsbestimmung; Probebetrieb
... Die §§ 1 bis 21 sind bis zum 31. Dezember 2012 nur von den Behörden anzuwenden, die am Betrieb zur ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Waffenrechtsänderungsverordnung (WaffRÄndV)
V. v. 01.09.2020 BGBl. I S. 1977
Artikel 3 WaffRÄndV Änderung der NWRG-Durchführungsverordnung
... Waffen- oder Waffenteil-Ordnungsnummer." b) In Absatz 2 wird die Angabe „ § 4 Absatz 4 des Nationalen-Waffenregister-Gesetzes " durch die Angabe „§ 7 Absatz 1 des Waffenregistergesetzes" ersetzt. ... des Waffenregistergesetzes" ersetzt. c) In Absatz 3 werden die Wörter „ § 4 Absatz 1 Nummer 1 oder 2 des Nationalen-Waffenregister-Gesetzes " durch die Wörter „§ 6 Absatz 1 Nummer 2 oder Nummer 3 des ...
Zweites Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften
G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2133
Artikel 4 2. WaffGuaÄndG Änderung des Nationalen-Waffenregister-Gesetzes
... 2 in Verbindung mit § 6 Absatz 1 Satz 1 und 2 des Waffengesetzes." 4. In § 4 Absatz 1 Nummer 3 wird im Satzteil vor Buchstabe a das Wort „Erlaubnisse" durch die Wörter ... durch den folgenden Satz ersetzt: „In diesem Fall werden nur die Angaben nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 oder Nummer 2 übermittelt." 7. § 18 Absatz 2 wird wie ...
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