Änderung Anlage Zulassungskostenverordnung vom 01.12.2010

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in der vor dem 01.12.2010 geltenden Fassung
Anlage n.F. (neue Fassung)
in der am 29.11.2013 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 25.11.2013 BGBl. I S. 4018
 
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Für die individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen nach § 1 dieser Verordnung werden die folgenden Stundensätze berechnet:


Themenbereich | Stundensatz
in Euro | Fachbereich

Themenbereich 1
Akustik, Ultraschall,
Beschleunigung | 93 | Geschwindigkeit

Schall

Akustik und Dynamik

Themenbereich 2
Durchfluss | 105 | Gase

Flüssigkeiten

Wärme und Vakuum

Themenbereich 3
Elektrizität und
Magnetismus | 76 | Gleichstrom und Niederfrequenz

Hochfrequenz und Felder

Elektrische Energiemesstechnik

Quantenelektronik

Halbleiterphysik und Magnetismus

Elektrische Quantenmetrologie

Themenbereich 4
Ionisierende Strahlung | 100 | Radioaktivität

Dosimetrie für Strahlentherapie und
Röntgendiagnostik

Strahlenschutzdosimetrie

Ionenbeschleuniger und Referenz-
strahlungsfelder

Neutronenstrahlung

Grundlagen der Dosimetrie

Themenbereich 5
Länge, dimensionelle
Metrologie | 94 | Bild- und Wellenoptik

Quantenoptik und Längeneinheit

Oberflächenmesstechnik

Dimensionelle Nanometrologie

Koordinatenmesstechnik

Interferometrie an Maßverkörperungen

Themenbereich 6
Masse und abgeleitete
Größen | 100 | Masse

Festkörpermechanik

Themenbereich 7
Metrologie in der
Chemie | 83 | Metrologie in der Chemie

Gasanalytik und Zustandsverhalten

Stoffeigenschaften und Druck

Themenbereich 10
Thermometrie | 100 | Detektorradiometrie und Strahlungs-
thermometrie

Temperatur

Kryophysik und Spektrometrie

Sonstige Leistungen | 95 | Gesetzliches Messwesen und Techno-
logietransfer

70 | Justitiariat

 



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