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Zitierungen von § 32 GenG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 32 GenG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GenG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 87 GenG Rechtsverhältnisse im Liquidationsstadium (vom 18.08.2006)
... Bezug auf die Rechtsverhältnisse der Genossenschaft und ihrer Mitglieder die §§ 17 bis 51 weiter anzuwenden, soweit sich aus den Vorschriften dieses Abschnitts und aus dem Wesen der ...
§ 160 GenG Zwangsgeldverfahren (vom 22.07.2017)
... des Vorstands sind von dem Registergericht zur Befolgung der in den §§ 14, 25a, 28, 30, 32 , 54 Satz 2, § 57 Absatz 1, § 59 Abs. 1, § 78 Abs. 2, § 79 Abs. 2 enthaltenen ...
 
Zitat in folgenden Normen

Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts
G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1911
Anlage 1 EGSCE (zu Artikel 3 Abs. 2)
... § 30 Mitgliederliste § 31 Einsicht in die Mitgliederliste § 32 Vorlage der Mitgliederliste beim Gericht § 33 Buchführung; Jahresabschluss ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

FGG-Reformgesetz (FGG-RG)
G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 77 FGG-RG Änderung des Genossenschaftsgesetzes
... durch die Wörter „des Registergerichts" ersetzt. 3. In § 32 werden die Wörter „dem nach § 10 zuständigen Gericht" durch die ...

Gesetz zum Bürokratieabbau und zur Förderung der Transparenz bei Genossenschaften
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2434
Artikel 1 GenTraG Änderung des Genossenschaftsgesetzes
...  29. In § 160 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§§ 14, 25a, 28, 30, 32 , 57 Abs. 1" durch die Wörter „den §§ 14, 25a, 28, 30, 32, 54 Satz 2, ... 25a, 28, 30, 32, 57 Abs. 1" durch die Wörter „den §§ 14, 25a, 28, 30, 32 , 54 Satz 2, § 57 Absatz 1" ersetzt. 30. § 161 wird aufgehoben.  ...

Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts
G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1911
Artikel 3 EGSCE Änderung des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
... Wort „Genossen" durch das Wort „Mitglied" ersetzt. 37. In § 32 werden die Wörter „dem Gericht (§ 10)" durch die Wörter „dem nach ... Bezug auf die Rechtsverhältnisse der Genossenschaft und ihrer Mitglieder die §§ 17 bis 51 weiter anzuwenden, soweit sich aus den Vorschriften dieses Abschnitts und aus dem Wesen der ...