Artikel 2 - Zweite Verordnung zur Änderung der Auslandszuschlagsverordnung (2. AuslZuschlVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 26.06.2012 BGBl. I S. 1393 (Nr. 28); Geltung ab 01.07.2012, abweichend siehe Artikel 2
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Artikel 2 Inkrafttreten



(1) Artikel 1 Nummer 1 tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2010 in Kraft.

(2) Im Übrigen tritt diese Verordnung am 1. Juli 2012 in Kraft.



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