Eingangsformel - Neunundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Kosmetik-Verordnung (59. KosmetikVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 06.07.2012 BGBl. I S. 1481 (Nr. 32); Geltung ab 17.07.2012
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Eingangsformel



Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz verordnet auf Grund des § 28 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 32 Absatz 1 Nummer 1, 4 Buchstabe a und b, Nummer 8, § 34 Satz 1 Nummer 2 und 7 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 2011 (BGBl. I S. 1770) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie:

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*)
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2011/84/EU des Rates vom 20. September 2011 zur Anpassung des Anhangs III der Richtlinie 76/768/EWG über kosmetische Mittel an den technischen Fortschritt (ABl. L 283 vom 29.10.2011, S. 36).



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