Tools:
Update via:
Artikel 1 - Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice (1. UmzServAusbVÄndV k.a.Abk.)
Artikel 1
Die Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice vom 6. April 2011 (BGBl. I S. 558) wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 6 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 4 Nummer 3 wird das Wort „auftragsbezogenes" durch das Wort „situatives" ersetzt.
- b)
- Absatz 5 Nummer 1 Buchstabe c wird wie folgt gefasst:
- „c)
- Möbel- und Küchenmontage sowie -demontage planen und festlegen,".
- 2.
- § 7 wird wie folgt geändert:
- a)
- Der Wortlaut wird Absatz 1.
- b)
- Folgender Absatz 2 wird angefügt:„(2) Berufsausbildungsverhältnisse, die bis zum 16. Juli 2012 begründet worden sind, können unter Anrechnung der bisher zurückgelegten Ausbildungszeit nach den Vorschriften dieser Verordnung fortgesetzt werden, wenn die Vertragsparteien dies vereinbaren."
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/10226/a176846.htm