§ 27 - Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Dienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes (MntDAIVVDV)

V. v. 18.07.2012 BGBl. I S. 1554 (Nr. 34); zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 15.01.2025 BGBl. 2025 I Nr. 18
Geltung ab 01.08.2012; FNA: 2030-7-5-4 Beamte
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§ 27 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 27 ändert mWv. 1. August 2012 LAP-mntDAIVV

Diese Verordnung tritt am 1. August 2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren nichttechnischen Dienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes vom 8. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2612), die zuletzt durch Artikel 3 Absatz 7 der Verordnung vom 12. Februar 2009 (BGBl. I S. 320) geändert worden ist, außer Kraft.



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