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§ 1 - Systemstabilitätsverordnung (SysStabV)

Artikel 1 V. v. 20.07.2012 BGBl. I S. 1635 (Nr. 35); zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
Geltung ab 26.07.2012; FNA: 752-6-15 Elektrizität und Gas
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§ 1 Zweck der Verordnung



Zweck dieser Verordnung ist es, eine Gefährdung der Systemstabilität des Elektrizitätsversorgungsnetzes durch Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien, Grubengas und aus Kraft-Wärme-Kopplung bei Über- und Unterfrequenzen zu vermeiden.





 

Frühere Fassungen von § 1 SysStabV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 17.09.2016Artikel 2 Zweite Verordnung zur Änderung der Anreizregulierungsverordnung
vom 14.09.2016 BGBl. I S. 2147
aktuell vorher 14.03.2015Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Systemstabilitätsverordnung
vom 09.03.2015 BGBl. I S. 279
aktuellvor 14.03.2015Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 1 SysStabV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 SysStabV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SysStabV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Systemstabilitätsverordnung
V. v. 09.03.2015 BGBl. I S. 279
Artikel 1 SysStabVÄndV Änderung der Systemstabilitätsverordnung
... (BGBl. I S. 1066) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Dem § 1 wird folgende Überschrift vorangestellt: „Abschnitt 1 Allgemeine ... „Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen". 2. In § 1 werden die Wörter „zur Erzeugung von Energie aus solarer Strahlungsenergie" durch ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Anreizregulierungsverordnung
V. v. 14.09.2016 BGBl. I S. 2147
Artikel 2 2. ARegVÄndV Änderung der Systemstabilitätsverordnung
... (BGBl. I S. 279) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 wird nach den Wörtern „Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien" ...