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§ 2 - Systemstabilitätsverordnung (SysStabV)
Artikel 1 V. v. 20.07.2012 BGBl. I S. 1635 (Nr. 35); zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
Geltung ab 26.07.2012; FNA: 752-6-15 Elektrizität und Gas
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Geltung ab 26.07.2012; FNA: 752-6-15 Elektrizität und Gas
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§ 2 Sachlicher Anwendungsbereich
(1) Diese Verordnung gilt für die Nachrüstung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie
- 1.
- im Niederspannungsnetz mit einer installierten maximalen Leistung
- a)
- von mehr als 10 Kilowatt, die nach dem 31. August 2005 und vor dem 1. Januar 2012 in Betrieb genommen wurden, sowie
- b)
- von mehr als 100 Kilowatt, die nach dem 30. April 2001 und vor dem 1. Januar 2012 in Betrieb genommen wurden,
- 2.
- im Mittelspannungsnetz mit einer installierten maximalen Leistung von mehr als 30 Kilowatt, die nach dem 30. April 2001 und vor dem 1. Januar 2009 in Betrieb genommen wurden.
(2) 1Diese Verordnung ist nach Maßgabe von Satz 2 außerdem anzuwenden auf die Nachrüstung von:
- 1.
- KWK-Anlagen
- a)
- mit einer installierten maximalen elektrischen Leistung von mehr als 5.000 Kilowatt,
- b)
- mit einer installierten maximalen elektrischen Leistung von mehr als 100 Kilowatt bis einschließlich 5.000 Kilowatt, die nach dem 31. Dezember 1999 in Betrieb genommen wurden,
- 2.
- Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Windenergie mit einer installierten maximalen Leistung von mehr als 450 Kilowatt,
- 3.
- Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fester Biomasse mit einer installierten maximalen Leistung von mehr als 100 Kilowatt,
- 4.
- Anlagen zur Erzeugung von Strom aus gasförmiger und flüssiger Biomasse, einschließlich Biomethan und Deponie-, Klär- sowie Grubengas, mit einer installierten maximalen Leistung von mehr als 100 Kilowatt, die nach dem 31. Dezember 1999 in Betrieb genommen wurden,
- 5.
- Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Wasserkraft mit einer installierten maximalen Leistung von mehr als 100 Kilowatt.
- 1.
- im Höchstspannungsnetz, wenn die Anlagen vor dem 1. September 2004 in Betrieb genommen wurden,
- 2.
- im Hochspannungsnetz, wenn die Anlagen vor dem 1. September 2004 in Betrieb genommen wurden,
- 3.
- im Mittelspannungsnetz, wenn die Anlagen vor dem 1. Januar 2009 in Betrieb genommen wurden, und
- 4.
- im Niederspannungsnetz, wenn die Anlagen vor dem 1. Juli 2012 in Betrieb genommen wurden.
Text in der Fassung des Artikels 2 Zweite Verordnung zur Änderung der Anreizregulierungsverordnung V. v. 14. September 2016 BGBl. I S. 2147 m.W.v. 17. September 2016
Frühere Fassungen von § 2 SysStabV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 17.09.2016 | Artikel 2 Zweite Verordnung zur Änderung der Anreizregulierungsverordnung vom 14.09.2016 BGBl. I S. 2147 |
aktuell vorher | 14.03.2015 | Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Systemstabilitätsverordnung vom 09.03.2015 BGBl. I S. 279 |
aktuell | vor 14.03.2015 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 2 SysStabV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 SysStabV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SysStabV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 SysStabV Begriffsbestimmungen (vom 14.03.2015)
... I S. 2074) in der am 20. Dezember 2012 geltenden Fassung ist auf Anlagen im Sinne von § 2 Absatz 1 entsprechend anzuwenden; mehrere unmittelbar miteinander verbundene KWK-Anlagen an einem ... unmittelbar miteinander verbundene KWK-Anlagen an einem Standort gelten in Bezug auf die in § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 genannten Leistungsgrenzen als eine KWK-Anlage, soweit sie innerhalb von ... 2. „Betreiber einer Anlage," wer unabhängig vom Eigentum eine Anlage nach § 2 nutzt, 3. „Entkupplungsschutzeinrichtung" eine Einrichtung, die die Anlage ... I S. 1066) geändert worden ist, und b) bei sonstigen Anlagen im Sinne von § 2 : die Inbetriebnahme einer Anlage gemäß § 3 Nummer 5 des ... oder ein Übertragungsnetz betreibt, an das Anlagen im Sinne von § 2 Absatz 2 unmittelbar angeschlossen sind, 6. „Betreiber von ...
§ 4 SysStabV Verpflichtung zur Nachrüstung der Wechselrichter von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie im Niederspannungsnetz (vom 14.03.2015)
... Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie im Niederspannungsnetz nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 die Anforderungen der Anwendungsregel VDE-AR-N 4105:2011-08, Abschnitte 5.7.3.3, ...
§ 5 SysStabV Verpflichtung zur Nachrüstung der Wechselrichter von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie im Mittelspannungsnetz (vom 14.03.2015)
... Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie im Mittelspannungsnetz nach § 2 Absatz 1 Nummer 2 die Anforderungen der technischen Richtlinie des Bundesverbandes der Energie- ...
§ 7 SysStabV Verpflichtung zur Nachrüstung von Entkupplungsschutzeinrichtungen (vom 14.03.2015)
... den Fall, dass zwischen der nach § 2 Absatz 1 betroffenen Anlage und dem Netzanschluss eine zusätzliche übergeordnete ...
§ 8 SysStabV Durchführung der Nachrüstung; Fristen (vom 14.03.2015)
... abhängig machen. Wünsche des Betreibers der Anlage gemäß § 2 Absatz 1 bei der Auswahl der fachkundigen Person sind angemessen zu berücksichtigen, sofern ... Vorbereitung der Nachrüstung Informationen des Betreibers der Anlage gemäß § 2 Absatz 1 in Bezug auf den Wechselrichter erforderlich sind, hat der Betreiber des ... im Voraus schriftlich anzukündigen. (4) Wechselrichter von Anlagen nach § 2 Absatz 1 1. mit einer installierten maximalen Leistung von mehr als 100 Kilowatt sind ...
§ 9 SysStabV Pflichten der Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie (vom 14.03.2015)
... Betreiber von Anlagen im Sinne von § 2 Absatz 1 sind verpflichtet, die für die Vorbereitung der Nachrüstung erforderlichen ... zu übermitteln. (2) Weiterhin sind Betreiber von Anlagen im Sinne von § 2 Absatz 1 verpflichtet, die Nachrüstung des an die Anlage angeschlossenen Wechselrichters ...
§ 11 SysStabV Vorbereitung der Nachrüstung (vom 14.03.2015)
... Die Frequenzschutzeinstellungen der gemäß § 2 Absatz 2 betroffenen Anlagen sind von den Betreibern von Übertragungsnetzen festzulegen. ...
§ 12 SysStabV Aufforderung zur Nachrüstung (vom 14.03.2015)
... gemäß § 11 Absatz 3 die Betreiber von Anlagen im Sinne von § 2 Absatz 2, deren Anlagen unmittelbar an ihr Netz angeschlossen sind, unter Verweis auf diese ...
§ 13 SysStabV Pflichten der Betreiber von Anlagen gemäß § 2 Absatz 2 (vom 17.09.2016)
... Betreiber von Anlagen gemäß § 2 Absatz 2 müssen dem Netzbetreiber, an dessen Netz ihre Anlage unmittelbar angeschlossen ist, ... 4 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. (2) Betreiber von Anlagen gemäß § 2 Absatz 2 müssen, wenn nicht eine Ausnahme von der Nachrüstungspflicht gemäß ... 2 Nummer 1 entsprechen. (3) Betreiber von Anlagen gemäß § 2 Absatz 2 müssen die Nachrüstung durch eine Fachkraft gemäß DIN VDE ...
§ 14 SysStabV Verpflichtung zur Nachrüstung von Entkupplungsschutzeinrichtungen (vom 14.03.2015)
... Für den Fall, dass zwischen Anlagen gemäß § 2 Absatz 2 und dem Netzanschluss eine zusätzliche übergeordnete ...
§ 15 SysStabV Ausnahmefälle (vom 14.03.2015)
... besteht für den Fall, dass der Betreiber einer Anlage gemäß § 2 Absatz 2 nachweist, dass eine Nachrüstung gemäß § 13 Absatz 2 1. ...
§ 18 SysStabV Frist zur Nachrüstung (vom 14.03.2015)
... Betreiber von Anlagen gemäß § 2 Absatz 2 und Betreiber von Entkupplungsschutzeinrichtungen im Sinne von § 14 Absatz 1 sind ...
§ 19 SysStabV Qualitätskontrolle (vom 14.03.2015)
... Stichproben vorzunehmen. (2) Betreiber von Anlagen gemäß § 2 Absatz 2 sind verpflichtet, dem Netzbetreiber, an dessen Netz sie unmittelbar oder mittelbar ...
§ 21 SysStabV Anteilige Kostenübernahme (vom 17.09.2016)
... von Übertragungsnetzen sind verpflichtet, den Betreibern von Anlagen gemäß § 2 Absatz 2 75 Prozent der durch die Verpflichtung zur Nachrüstung entstehenden Kosten zu ... 7,50 Euro je Kilowatt der installierten Leistung, im Falle von KWK-Anlagen gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 1 je Kilowatt der installierten elektrischen Leistung der nachzurüstenden ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Systemstabilitätsverordnung
V. v. 09.03.2015 BGBl. I S. 279
Artikel 1 SysStabVÄndV Änderung der Systemstabilitätsverordnung
... aus erneuerbaren Energien und aus Kraft-Wärme-Kopplung" ersetzt. 3. § 2 wird wie folgt geändert: a) Der Wortlaut wird Absatz 1. b) Folgender ... I S. 2074) in der am 20. Dezember 2012 geltenden Fassung ist auf Anlagen im Sinne von § 2 Absatz 1 entsprechend anzuwenden; mehrere unmittelbar miteinander verbundene KWK-Anlagen an einem ... unmittelbar miteinander verbundene KWK-Anlagen an einem Standort gelten in Bezug auf die in § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 genannten Leistungsgrenzen als eine KWK-Anlage, soweit sie innerhalb von ... S. 1066) geändert worden ist, und b) bei sonstigen Anlagen im Sinne von § 2 : die Inbetriebnahme einer Anlage gemäß § 3 Nummer 5 des ... oder ein Übertragungsnetz betreibt, an das Anlagen im Sinne von § 2 Absatz 2 unmittelbar angeschlossen sind, 6. „Betreiber von ... von Strom aus solarer Strahlungsenergie" eingefügt und wird die Angabe „§ 2 " durch die Angabe „§ 2 Absatz 1" ersetzt. 7. § 5 wird wie ... eingefügt und wird die Angabe „§ 2" durch die Angabe „§ 2 Absatz 1" ersetzt. 7. § 5 wird wie folgt geändert: a) In der ... von Strom aus solarer Strahlungsenergie" eingefügt und wird die Angabe „§ 2 " durch die Angabe „§ 2 Absatz 1" ersetzt. 8. In § 7 wird die ... eingefügt und wird die Angabe „§ 2" durch die Angabe „§ 2 Absatz 1" ersetzt. 8. In § 7 wird die Angabe „§ 2" durch die ... „§ 2 Absatz 1" ersetzt. 8. In § 7 wird die Angabe „§ 2 " durch die Angabe „§ 2 Absatz 1" ersetzt. 9. § 8 wird wie ... 8. In § 7 wird die Angabe „§ 2" durch die Angabe „§ 2 Absatz 1" ersetzt. 9. § 8 wird wie folgt geändert: a) Absatz ... durch die Wörter „des Betreibers der Anlage gemäß § 2 Absatz 1" ersetzt. bb) In Satz 4 werden nach dem Wort „Wunsch" die ... durch die Wörter „des Betreibers der Anlage gemäß § 2 Absatz 1" ersetzt und werden nach dem Wort „Elektrizitätsverteilernetzes" die ... Betreiber der Anlage" ersetzt. d) In Absatz 4 wird die Angabe „§ 2 " durch die Angabe „§ 2 Absatz 1" ersetzt. 10. § 9 wird wie ... d) In Absatz 4 wird die Angabe „§ 2" durch die Angabe „§ 2 Absatz 1" ersetzt. 10. § 9 wird wie folgt geändert: a) Die ... und Anlagenbetreiber" durch die Wörter „Betreiber von Anlagen im Sinne von § 2 Absatz 1" ersetzt. 11. In § 10 Absatz 1 werden die Wörter „dieser ... 3 eingefügt: „Abschnitt 3 Nachrüstung von Anlagen im Sinne von § 2 Absatz 2 § 11 Vorbereitung der Nachrüstung (1) Die ... der Nachrüstung (1) Die Frequenzschutzeinstellungen der gemäß § 2 Absatz 2 betroffenen Anlagen sind von den Betreibern von Übertragungsnetzen festzulegen. Sie ... gemäß § 11 Absatz 3 die Betreiber von Anlagen im Sinne von § 2 Absatz 2, deren Anlagen unmittelbar an ihr Netz angeschlossen sind, unter Verweis auf diese ... Brennstoffen und Wasserkraft (1) Betreiber von Anlagen gemäß § 2 Absatz 2 müssen dem Netzbetreiber, an dessen Netz ihre Anlage unmittelbar angeschlossen ist, ... 4 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. (2) Betreiber von Anlagen gemäß § 2 Absatz 2 müssen, wenn nicht eine Ausnahme von der Nachrüstungspflicht gemäß ... 12 Satz 2 Nummer 1 entsprechen. (3) Betreiber von Anlagen gemäß § 2 Absatz 2 müssen die Nachrüstung durch eine Fachkraft gemäß DIN VDE ... (1) Für den Fall, dass zwischen Anlagen gemäß § 2 Absatz 2 und dem Netzanschluss eine zusätzliche übergeordnete ... besteht für den Fall, dass der Betreiber einer Anlage gemäß § 2 Absatz 2 nachweist, dass eine Nachrüstung gemäß § 13 Absatz 2 1. ... 18 Frist zur Nachrüstung (1) Betreiber von Anlagen gemäß § 2 Absatz 2 und Betreiber von Entkupplungsschutzeinrichtungen im Sinne von § 14 Absatz 1 sind ... die Stichproben vorzunehmen. (2) Betreiber von Anlagen gemäß § 2 Absatz 2 sind verpflichtet, dem Netzbetreiber, an dessen Netz sie unmittelbar oder mittelbar ... von Übertragungsnetzen sind verpflichtet, den Betreibern von Anlagen gemäß § 2 Absatz 2 75 Prozent der durch die Verpflichtung zur Nachrüstung entstehenden Kosten zu ... 7,50 Euro je Kilowatt der installierten Leistung, im Falle von KWK-Anlagen gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a je Kilowatt der installierten elektrischen Leistung der ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Anreizregulierungsverordnung
V. v. 14.09.2016 BGBl. I S. 2147
Artikel 2 2. ARegVÄndV Änderung der Systemstabilitätsverordnung
... erneuerbaren Energien" das Wort „, Grubengas" eingefügt. 2. § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 wird wie folgt gefasst: „4. Anlagen zur Erzeugung von ... gefasst: „§ 13 Pflichten der Betreiber von Anlagen gemäß § 2 Absatz 2". 4. In § 21 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „Buchstabe ...
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