Tools:
Update via:
Änderung § 1 SysStabV vom 14.03.2015
Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 1 SysStabV, alle Änderungen durch Artikel 1 SysStabVÄndV am 14. März 2015 und Änderungshistorie der SysStabVHervorhebungen: alter Text, neuer Text
Verpasst?
§ 1 SysStabV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 14.03.2015 geltenden Fassung | § 1 SysStabV n.F. (neue Fassung) in der am 14.03.2015 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 09.03.2015 BGBl. I S. 279 |
---|---|
(Textabschnitt unverändert) § 1 Zweck der Verordnung | |
(Text alte Fassung) Zweck dieser Verordnung ist es, eine Gefährdung der Systemstabilität des Elektrizitätsversorgungsnetzes durch Anlagen zur Erzeugung von Energie aus solarer Strahlungsenergie bei Über- und Unterfrequenzen zu vermeiden. | (Text neue Fassung) Zweck dieser Verordnung ist es, eine Gefährdung der Systemstabilität des Elektrizitätsversorgungsnetzes durch Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien und aus Kraft-Wärme-Kopplung bei Über- und Unterfrequenzen zu vermeiden. |
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/10252/al47015-0.htm