Artikel 7 - Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2012/2013 (BBVAnpG 2012/2013)

Artikel 7 Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes für das Jahr 2012


Artikel 7 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. März 2012 BeamtVG § 71

§ 71 des Beamtenversorgungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 150), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 21. Juli 2012 (BGBl. I S. 1583) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „1. August 2011 um 0,2 vom Hundert" durch die Wörter „1. März 2012 um 3,2 vom Hundert" ersetzt.

2.
In Absatz 3 werden die Wörter „1. August 2011 um 51,64 Euro" durch die Wörter „1. März 2012 um 53,34 Euro" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 7 BBVAnpG 2012/2013

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 BBVAnpG 2012/2013 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BBVAnpG 2012/2013 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 8 BBVAnpG 2012/2013 Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes für das Jahr 2013
... 71 des Beamtenversorgungsgesetzes, das zuletzt durch Artikel 7 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In Absatz 2 ...


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