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Artikel 8 - Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2012/2013 (BBVAnpG 2012/2013)
Artikel 8 Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes für das Jahr 2013
§ 71 des Beamtenversorgungsgesetzes, das zuletzt durch Artikel 7 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „1. März 2012 um 3,2 vom Hundert" durch die Wörter „1. Januar 2013 um 1,1 vom Hundert" ersetzt.
- 2.
- In Absatz 3 werden die Wörter „1. März 2012 um 53,34 Euro" durch die Wörter „1. Januar 2013 um 53,98 Euro" ersetzt.
Zitierungen von Artikel 8 BBVAnpG 2012/2013
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 BBVAnpG 2012/2013 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BBVAnpG 2012/2013 selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 9 BBVAnpG 2012/2013 Weitere Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes für das Jahr 2013
... 71 des Beamtenversorgungsgesetzes, das zuletzt durch Artikel 8 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In Absatz 2 ...
Artikel 15 BBVAnpG 2012/2013 Inkrafttreten
... Absätze 2 und 3 mit Wirkung vom 1. März 2012 in Kraft. (2) Die Artikel 2, 5, 8 , 11 und 13 treten am 1. Januar 2013 in Kraft. (3) Die Artikel 3, 6, 9 und 12 treten am ...
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