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Artikel 11 - Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2012/2013 (BBVAnpG 2012/2013)
Artikel 11 Änderung der Bundesmehrarbeitsvergütungsverordnung für das Jahr 2013
§ 4 der Bundesmehrarbeitsvergütungsverordnung, die zuletzt durch Artikel 10 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Absatz 1 wird die Angabe „11,14 Euro" durch die Angabe „11,27 Euro", die Angabe „13,16 Euro" durch die Angabe „13,32 Euro", die Angabe „18,06 Euro" durch die Angabe „18,28 Euro" und die Angabe „24,88 Euro" durch die Angabe „25,18 Euro" ersetzt.
- 2.
- In Absatz 3 wird die Angabe „24,72 Euro" durch die Angabe „25,02 Euro" und die Angabe „28,88 Euro" durch die Angabe „29,23 Euro" ersetzt.
Zitierungen von Artikel 11 BBVAnpG 2012/2013
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 11 BBVAnpG 2012/2013 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BBVAnpG 2012/2013 selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 12 BBVAnpG 2012/2013 Weitere Änderung der Bundesmehrarbeitsvergütungsverordnung für das Jahr 2013
... 4 der Bundesmehrarbeitsvergütungsverordnung, die zuletzt durch Artikel 11 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In Absatz 1 ...
Artikel 15 BBVAnpG 2012/2013 Inkrafttreten
... 2 und 3 mit Wirkung vom 1. März 2012 in Kraft. (2) Die Artikel 2, 5, 8, 11 und 13 treten am 1. Januar 2013 in Kraft. (3) Die Artikel 3, 6, 9 und 12 treten am 1. ...
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