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Artikel 12 - Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2012/2013 (BBVAnpG 2012/2013)
Artikel 12 Weitere Änderung der Bundesmehrarbeitsvergütungsverordnung für das Jahr 2013
§ 4 der Bundesmehrarbeitsvergütungsverordnung, die zuletzt durch Artikel 11 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Absatz 1 wird die Angabe „11,27 Euro" durch die Angabe „11,41 Euro", die Angabe „13,32 Euro" durch die Angabe „13,48 Euro", die Angabe „18,28 Euro" durch die Angabe „18,50 Euro" und die Angabe „25,18 Euro" durch die Angabe „25,48 Euro" ersetzt.
- 2.
- In Absatz 3 wird die Angabe „25,02 Euro" durch die Angabe „25,32 Euro" und die Angabe „29,23 Euro" durch die Angabe „29,58 Euro" ersetzt.
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Zitierungen von Artikel 12 BBVAnpG 2012/2013
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 12 BBVAnpG 2012/2013 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BBVAnpG 2012/2013 selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 15 BBVAnpG 2012/2013 Inkrafttreten
... 2, 5, 8, 11 und 13 treten am 1. Januar 2013 in Kraft. (3) Die Artikel 3, 6, 9 und 12 treten am 1. August 2013 in ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Professorenbesoldungsneuregelungsgesetz
G. v. 11.06.2013 BGBl. I S. 1514
Artikel 9 ProfBesNeuG Änderungen weiterer Vorschriften
... der Fassung der Bekanntmachung vom 4. November 2009 (BGBl. I S. 3701), die zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 15. August 2012 (BGBl. I S. 1670) geändert worden ist, wird wie folgt ...
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