Artikel 13 - Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2012/2013 (BBVAnpG 2012/2013)

Artikel 13 Änderung der Erschwerniszulagenverordnung


Artikel 13 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2013 EZulV § 4, § 17

Die Erschwerniszulagenverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3497), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2692) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 4 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 1 wird die Angabe „2,94 Euro" durch die Angabe „3,11 Euro" ersetzt.

b)
Nummer 2 wird wie folgt geändert:

aa)
In Buchstabe a wird die Angabe „0,69 Euro" durch die Angabe „0,73 Euro" ersetzt.

bb)
In Buchstabe b wird die Angabe „1,39 Euro" durch die Angabe „1,47 Euro" ersetzt.

2.
In § 17 wird die Angabe „1,40 Euro" durch die Angabe „1,48 Euro" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 13 BBVAnpG 2012/2013

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 13 BBVAnpG 2012/2013 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BBVAnpG 2012/2013 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 15 BBVAnpG 2012/2013 Inkrafttreten
... 2 und 3 mit Wirkung vom 1. März 2012 in Kraft. (2) Die Artikel 2, 5, 8, 11 und 13 treten am 1. Januar 2013 in Kraft. (3) Die Artikel 3, 6, 9 und 12 treten am 1. August ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht
G. v. 28.11.2012 BGBl. I S. 2369
Artikel 4 FinStabGEG Änderung der Erschwerniszulagenverordnung
... der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3497), die zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 15. August 2012 (BGBl. I S. 1670) geändert worden ist, wird folgende Nummer ...


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