Das Bundesministerium des Innern kann den Wortlaut des
Bundesbesoldungsgesetzes, des
Beamtenversorgungsgesetzes, der
Bundesmehrarbeitsvergütungsverordnung und der
Erschwerniszulagenverordnung in der vom 1. August 2013 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.