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Anlage 2 - Kohlendioxid-Speicherungsgesetz (KSpG)

Artikel 1 G. v. 17.08.2012 BGBl. I S. 1726 (Nr. 38); zuletzt geändert durch Artikel 22 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
Geltung ab 24.08.2012; FNA: 2129-57 Umweltschutz
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Anlage 2 (zu § 17 Absatz 2 Satz 2 und § 20 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1) Kriterien für die Aufstellung und Aktualisierung des Überwachungskonzepts und für die Nachsorge


Anlage 2 wird in 2 Vorschriften zitiert

1.
Aufstellung und Aktualisierung des Überwachungskonzepts

Das in § 20 Absatz 1 genannte Überwachungskonzept wird unter Zugrundelegung der nach Anlage 1 Stufe 3 durchgeführten Risikobewertung aufgestellt und aktualisiert, um der Eigenüberwachung nach § 22 nachzukommen. Das Konzept umfasst Folgendes:

1.1
Aufstellung des Überwachungskonzepts

1.1.1
Das Überwachungskonzept regelt die Überwachung in den wesentlichen Projektphasen einschließlich Projektbeginn, Betrieb und Nachsorge. Für jede Phase ist Folgendes in das Konzept aufzunehmen und zu spezifizieren:

a)
überwachte Parameter;

b)
eingesetzte Überwachungstechnologie und Begründung dieser Auswahl;

c)
Überwachungsstandorte und Begründung dieser Auswahl;

d)
Durchführungshäufigkeit und Begründung dieser Festlegung.

1.1.2
Es wird festgestellt, welche Parameter zu überwachen sind, damit die Überwachung ihren Zweck erfüllt. Das Überwachungskonzept sieht in jedem Fall vor, folgende Aspekte ständig oder in regelmäßigen Abständen zu überwachen:

a)
diffuse Emissionen von Kohlendioxid bei der Injektion;

b)
den volumetrischen Kohlendioxidfluss an den Bohrlochköpfen;

c)
Druck und Temperatur des Kohlendioxids an den Bohrlochköpfen zur Bestimmung des Massenflusses;

d)
chemische Analyse des Kohlendioxidstroms;

e)
Temperatur und Druck im Kohlendioxidspeicher zur Bestimmung des Verhaltens und des chemisch-physikalischen Zustands des Kohlendioxids;

f)
chemische und physikalische Eigenschaften des Grundwassers.

1.1.3
Die Wahl der Überwachungsmethode beruht auf den besten zum Planungszeitpunkt verfügbaren Verfahren. Von den folgenden Technologien ist gegebenenfalls Gebrauch zu machen:

a)
Technologien, die das Vorhandensein, den genauen Ort und die Migrationswege von Kohlendioxid im Untergrund und an der Oberfläche erfassen;

b)
Technologien, die Daten über das Druck- und Volumenverhalten sowie über die räumliche und vertikale Sättigungsverteilung des Kohlendioxids im Speicherkomplex liefern und mit denen sich die numerischen 3-D-Simulationen an den nach Anlage 1 erstellten 3-D-Erdmodellen des Speicherkomplexes verfeinern lassen;

c)
Technologien, die sich weiträumig einsetzen lassen, damit bei erheblichen Unregelmäßigkeiten oder bei Migration von Kohlendioxid aus dem Kohlendioxidspeicher überall innerhalb der räumlichen Grenzen des gesamten Speicherkomplexes und außerhalb davon Daten über zuvor nicht erkannte potenzielle Leckagewege erfasst werden.

1.2
Aktualisierung des Überwachungskonzepts

1.2.1
Die aus der Überwachung gewonnenen Daten werden verglichen und ausgewertet. Dazu werden die gemessenen Daten und beobachteten Ergebnisse mit dem Verhalten verglichen, das in der im Rahmen der Sicherheitscharakterisierung nach Anlage 1 Stufe 3 durchgeführten dynamischen dreidimensionalen Simulation des Druck-, Volumen- und Sättigungsverhaltens prognostiziert worden ist.

1.2.2
Ergibt sich eine signifikante Abweichung zwischen dem beobachteten und dem prognostizierten Verhalten, so wird das dreidimensionale Modell entsprechend dem beobachteten Verhalten angepasst. Diese Anpassung stützt sich auf die mit Hilfe des Überwachungskonzepts erhobenen Daten. Zusätzliche Daten werden erhoben, wenn dies erforderlich ist, um die Zuverlässigkeit der für die Anpassung verwendeten Annahmen zu sichern.

1.2.3
Die in Anlage 1 genannten Stufen 2 und 3 werden unter Verwendung des angepassten 3-D-Erdmodells oder der angepassten 3-D-Erdmodelle wiederholt, um neue Gefahrenszenarien und Strömungsraten zu analysieren und die Risikobewertung zu überprüfen und zu aktualisieren.

1.2.4
Werden als Ergebnis des Vergleichs historischer Daten mit den Ergebnissen des angepassten 3-D-Erdmodells bislang nicht berücksichtigte Kohlendioxidquellen sowie Strömungswege und Migrationsraten des Kohlendioxids oder signifikante Abweichungen von früheren Bewertungen ermittelt, so wird das Überwachungskonzept entsprechend aktualisiert.

2.
Nachsorgeüberwachung

Die Nachsorgeüberwachung stützt sich auf die Daten, die im Laufe der Durchführung des Überwachungskonzepts gemäß § 20 Absatz 1 erhoben worden und in die entsprechenden Modellierungen eingegangen sind. Sie dient insbesondere dazu, die Daten bereitzustellen, die für die Übertragung der Verantwortung nach § 31 erforderlich sind.



 

Zitierungen von Anlage 2 KSpG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 KSpG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KSpG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 17 KSpG Stilllegung
... aktualisierten Überwachungskonzept nach § 20 unter Beachtung der Bestimmungen der Anlage 2 Nummer 2. (3) Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn 1. das Stilllegungs- und ...
§ 20 KSpG Überwachungskonzept
... der Überwachung nach § 22 Absatz 1 und 2, insbesondere nach Maßgabe der Anlage 2 , zu erstellen. Dem Überwachungskonzept sind die Angaben beizufügen, die nach § 45 ... Das Überwachungskonzept ist unbeschadet des § 21 Absatz 2 nach Maßgabe der Anlage 2 alle fünf Jahre zu aktualisieren, um neuen Erkenntnissen in der Einschätzung der ...