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Zitierungen von § 6 WaffRGDV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 WaffRGDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WaffRGDV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Waffenrechtsänderungsverordnung (WaffRÄndV)
V. v. 01.09.2020 BGBl. I S. 1977
Artikel 3 WaffRÄndV Änderung der NWRG-Durchführungsverordnung
... 2a Datenübermittlung an die Waffenbehörden". b) Die Angabe zu § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 Identitätsfeststellung durch die zum ... b) Die Angabe zu § 6 wird wie folgt gefasst: „ § 6 Identitätsfeststellung durch die zum Ersuchen berechtigten Stellen". c) Die ... die Angabe „§§ 20 und 21 des Waffenregistergesetzes" ersetzt. 7. § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 Identitätsfeststellung durch die zum ... ersetzt. 7. § 6 wird wie folgt gefasst: „ § 6 Identitätsfeststellung durch die zum Ersuchen berechtigten Stellen Ähnliche ...
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