interne Verweise§ 6 RED-G Weitere Verwendung der Daten (vom 01.01.2015) ... (2) Im Eilfall darf die abfragende Behörde die Daten, auf die sie nach § 5 Absatz 2 Satz 1 Zugriff erhalten hat, nur nutzen, soweit dies zur Abwehr der gegenwärtigen ... Zugriff erhalten hat, nur nutzen, soweit dies zur Abwehr der gegenwärtigen Gefahr nach § 5 Absatz 2 Satz 1 unerlässlich ist. (3) Im Falle einer Verwendung nach ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Antiterrordateigesetzes und anderer Gesetze
G. v. 18.12.2014 BGBl. I S. 2318, 2016 I S. 48
Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
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