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Änderung § 2 ZVFV vom 25.06.2014

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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§ 2 ZVFV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 25.06.2014 geltenden Fassung
§ 2 ZVFV n.F. (neue Fassung)
in der am 25.06.2014 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 16.06.2014 BGBl. I S. 754
 

(Textabschnitt unverändert)

§ 2 Formulare für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses


(Text alte Fassung) nächste Änderung

Für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach § 829 der Zivilprozessordnung werden folgende Formulare eingeführt:

(Text neue Fassung)

1 Für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach § 829 der Zivilprozessordnung werden folgende Formulare eingeführt:

1. das in der Anlage 3 bestimmte Formular, wenn die Pfändung wegen eines gesetzlichen Unterhaltsanspruchs nach § 850d der Zivilprozessordnung erfolgen soll,

2. in allen anderen Fällen das in der Anlage 2 bestimmte Formular.

vorherige Änderung

 


2 Soweit die Forderung durch einen Beschluss bereits gepfändet worden ist, ist für den Antrag auf Überweisung dieser Forderung die Nutzung der Formulare nicht verbindlich.