Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 09.07.2020 aufgehoben
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Eingangsformel - Datentransparenzverordnung (DaTraV)

V. v. 10.09.2012 BGBl. I S. 1895 (Nr. 42); aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1371
Geltung ab 18.09.2012; FNA: 860-5-43 Sozialgesetzbuch
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Eingangsformel



Auf Grund des § 303a Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 und 3 Satz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung -, der durch Artikel 1 Nummer 83 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2983) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Gesundheit:



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