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Änderung Anlage 3 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Polier und Geprüfte Polierin vom 01.05.2013
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Anlage 3 a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.05.2013 geltenden Fassung | Anlage 3 n.F. (neue Fassung) in der am 01.05.2013 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 22.04.2013 BGBl. I S. 942 |
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(Textabschnitt unverändert) Anlage 3 (zu § 7 Absatz 7) Muster Zeugnis über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Polier/Geprüfte Polierin | |
(Text alte Fassung) | (Text neue Fassung) Anm. d. Red.: In der Anlage 3 werden nach der Angabe '6. September 2012 (BGBl. I S. 1926)' die Wörter ', die durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. April 2013 (BGBl. I S. 942) geändert worden ist,' eingefügt. |
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