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Änderung Anlage 3 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Polier und Geprüfte Polierin vom 01.05.2013

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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Anlage 3 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.05.2013 geltenden Fassung
Anlage 3 n.F. (neue Fassung)
in der am 01.05.2013 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 22.04.2013 BGBl. I S. 942
 (keine frühere Fassung vorhanden)
 

(Textabschnitt unverändert)

Anlage 3 (zu § 7 Absatz 7) Muster Zeugnis über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Polier/Geprüfte Polierin


Muster Zeugnis über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Polier/Geprüfte Polierin, Seite 1 (BGBl. 2012 I S. 1933)


Muster Zeugnis über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Polier/Geprüfte Polierin, Seite 2 (BGBl. 2012 I S. 1934)


(Text alte Fassung)

 
(Text neue Fassung)

Anm. d. Red.:
In der Anlage 3 werden nach der Angabe '6. September 2012 (BGBl. I S. 1926)' die Wörter ', die durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. April 2013 (BGBl. I S. 942) geändert worden ist,' eingefügt.

 (keine frühere Fassung vorhanden)
 

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