Änderung Artikel 2 Verordnung zur Änderung arbeitszeitrechtlicher Vorschriften vom 01.01.2020

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Artikel 2 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2020 geltenden Fassung
Artikel 2 n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2020 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 08.01.2020 BGBl. I S. 27
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Artikel 2 Änderung der Arbeitszeitverordnung


(Text neue Fassung)

Artikel 2 (aufgehoben)


vorherige Änderung

§ 13 der Arbeitszeitverordnung vom 23. Februar 2006 (BGBl. I S. 427), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Dezember 2010 (BAnz. S. 4262) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Die Absatzbezeichnung '(1)' wird gestrichen.

2. Die Absätze 2 und 3 werden aufgehoben.



 
 



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