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Artikel 6 - Verordnung zur Anpassung von Straf- und Bußgeldvorschriften in pflanzenschutzrechtlichen Verordnungen (PflSchRBußGAnpV k.a.Abk.)
Artikel 6 Änderung der Verordnung zur Bekämpfung der Bakteriellen Ringfäule und der Schleimkrankheit
§ 14 der Verordnung zur Bekämpfung der Bakteriellen Ringfäule und der Schleimkrankheit vom 5. Juni 2001 (BGBl. I S. 1006, 1008), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2494) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Absatzbezeichnung „(1)" wird gestrichen.
- b)
- Die Wörter „§ 40 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a des Pflanzenschutzgesetzes" werden durch die Wörter „§ 68 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a des Pflanzenschutzgesetzes" ersetzt.
- c)
- Nach Nummer 1 wird folgende neue Nummer 1a eingefügt:
- d)
- In Nummer 12 wird das Wort „oder" am Ende der Vorschrift durch ein Komma ersetzt.
- e)
- In Nummer 13 wird der Punkt am Ende der Vorschrift durch das Wort „oder" ersetzt.
- f)
- Folgende neue Nummer 14 wird angefügt:
- 2.
- Absatz 2 wird aufgehoben.
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