Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 20.11.2018 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 31 - Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung (HkRNDV)

V. v. 15.10.2012 BGBl. I S. 2147 (Nr. 48); aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 08.11.2018 BGBl. I S. 1853
Geltung ab 19.10.2012; FNA: 754-22-9 Energieversorgung
|

§ 31 Schließung des Kontos



(1) 1Die Registerverwaltung schließt das Konto, wenn für die Führung des Kontos kein Bedarf mehr besteht. 2Dies ist in der Regel der Fall, wenn

1.
die Kontoinhaberin oder der Kontoinhaber die Schließung des Kontos beantragt hat oder

2.
die Kontoinhaberin oder der Kontoinhaber als juristische Person oder als rechtsfähige Personengesellschaft aufgelöst wurde.

(2) 1Die Registerverwaltung kann ein Konto schließen, wenn von der Nutzung des Kontos eine dauerhafte Gefahr für die Sicherheit, Richtigkeit und Zuverlässigkeit des Registers ausgeht. 2Dies ist in der Regel der Fall, wenn der Verdacht besteht, dass für eine Anlage, die dem Konto zugeordnet ist,

1.
nichtrechtmäßige Strommengendaten an die Registerverwaltung übermittelt werden oder

2.
unrichtige Bestätigungen eines Umweltgutachters oder einer Umweltgutachterorganisation an die Registerverwaltung übermittelt wurden.

(3) Mit der Schließung des Kontos werden noch vorhandene Herkunftsnachweise entwertet.

Anzeige


 

Zitierungen von § 31 HkRNDV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 31 HkRNDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HkRNDV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 HkRNDV Kontoeröffnung
... des Kontos nach § 30 Absatz 2 oder für eine Schließung des Kontos nach § 31 Absatz 2 ...
§ 32 HkRNDV Ausschluss von der Teilnahme am Register (vom 05.04.2017)
... den Zugriff auf das Konto ermöglicht haben. § 30 Absatz 3 und § 31 Absatz 3 sind entsprechend anzuwenden. (2) Eine von der Teilnahme ausgeschlossene ...