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Zitierungen von § 10 KapMuG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 KapMuG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KapMuG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG)
G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586
Artikel 3 2. KostRMoG Änderung des Gerichtskostengesetzes
... ersetzt. 4. In Nummer 1210 wird in Absatz 2 der Anmerkung die Angabe „§ 10 Absatz 2 KapMuG" durch die Angabe „§ 10 Abs. 2 KapMuG" ersetzt. 5. ... 2 der Anmerkung die Angabe „§ 10 Absatz 2 KapMuG" durch die Angabe „§ 10 Abs. 2 KapMuG" ersetzt. 5. In Nummer 1211 wird im Gebührentatbestand in ...
Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften
G. v. 19.10.2012 BGBl. I S. 2182
Artikel 4 KapMuGRG Änderung des Gerichtskostengesetzes
... 1 wird folgender Satz angefügt: „Die Anmeldung zum Musterverfahren (§ 10 Absatz 2 des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes) soll erst nach Zahlung der Gebühr nach ... (1) Für die Anmeldung eines Anspruchs zum Musterverfahren (§ 10 Absatz 2 des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes) bestimmt sich der Wert nach der Höhe ... wegen desselben Streitgegenstands einen Anspruch zum Musterverfahren angemeldet hat (§ 10 Absatz 2 KapMuG), wird insoweit die Gebühr 1902 angerechnet." b) In Nummer ... „1902 Anmeldung eines Anspruchs zum Musterverfahren (§ 10 Absatz 2 KapMuG) 0,5". e) Die Anmerkung zu Nummer ...
Artikel 6 KapMuGRG Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
... Tätigkeit als Vertreter des Anmelders eines Anspruchs zum Musterverfahren (§ 10 Absatz 2 KapMuG) ...
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