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§ 1 - Finanzstabilitätsgesetz (FinStabG)

Artikel 1 G. v. 28.11.2012 BGBl. I S. 2369 (Nr. 56); zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 9 G. v. 10.07.2020 BGBl. I S. 1633
Geltung ab 01.01.2013; FNA: 7610-18 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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§ 1 Wahrung der Finanzstabilität



(1) Die Deutsche Bundesbank trägt im Inland zur Wahrung der Stabilität des Finanzsystems (Finanzstabilität) bei, indem sie insbesondere

1.
für die Finanzstabilität maßgebliche Sachverhalte analysiert und Gefahren identifiziert, welche die Finanzstabilität beeinträchtigen können,

2.
jährlich einen Bericht über die Lage und die Entwicklung der Finanzstabilität vorbereitet und dem Ausschuss für Finanzstabilität zur Erfüllung seiner Berichtspflicht nach § 2 Absatz 9 zur Verfügung stellt,

3.
dem Ausschuss für Finanzstabilität die Abgabe von Warnungen gemäß § 3 Absatz 1 und Empfehlungen gemäß § 3 Absatz 2 vorschlägt und

4.
die Umsetzungsmaßnahmen nach § 3 Absatz 4 Satz 2 bewertet und dem Ausschuss für Finanzstabilität ihre Einschätzung mitteilt.

(2) Die Befugnisse der Deutschen Bundesbank nach anderen Vorschriften bleiben unberührt. § 12 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank gilt entsprechend.



 

Zitierungen von § 1 FinStabG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 FinStabG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FinStabG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Finanzstabilitätsdatenerhebungsverordnung (FinStabDEV)
V. v. 28.01.2021 BGBl. I S. 110, 1165
§ 1 FinStabDEV Anwendungsbereich
... der Aufgaben der Deutschen Bundesbank nach dem Finanzstabilitätsgesetz, insbesondere der in § 1 Absatz 1 des Finanzstabilitätsgesetzes aufgeführten ...

Wohnimmobiliendarlehensrisikoverordnung
V. v. 28.01.2021 BGBl. I S. 106
§ 4 WohnImRiV Verfahren zum Erlass einer Allgemeinverfügung
... der Finanzen unverzüglich, wenn sie im Rahmen ihrer Finanzstabilitätsanalysen nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 des Finanzstabilitätsgesetzes zu der Einschätzung gelangt, dass es auf Grund der systemischen Risikolage im Bereich der ...
§ 12 WohnImRiV Überprüfung festgelegter Beschränkungen
... neue Erkenntnisse ergeben haben: 1. Finanzstabilitätsanalysen nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 des Finanzstabilitätsgesetzes und 2. weitere Erkenntnisse wie a) die Preisentwicklung für ...