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Artikel 3 - Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze (GewOuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 12. Dezember 2012 WpHG § 31, § 39

Das Wertpapierhandelsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1998 (BGBl. I S. 2708), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. November 2012 (BGBl. I S. 2286) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 31 Absatz 3a Satz 3 wird die Angabe „§ 42 Absatz 2" durch die Wörter „§ 42 Absatz 2 bis 2c" ersetzt.

2.
§ 39 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 2 Nummer 15a Buchstabe c wird der Punkt am Ende gestrichen.

b)
In Absatz 2b Nummer 6 wird das Komma am Ende durch einen Punkt ersetzt.

c)
In Absatz 2c Nummer 4 wird das Komma am Ende durch einen Punkt ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 GewOuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GewOuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

EMIR-Ausführungsgesetz
G. v. 13.02.2013 BGBl. I S. 174
Artikel 2 EMIR-AG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1998 (BGBl. I S. 2708), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2415 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die Inhaltsübersicht ...