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Artikel 4 - Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze (GewOuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung des Vermögensanlagengesetzes


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 12. Dezember 2012 VermAnlG § 9, § 23, § 24, § 30, § 31, § 32

Das Vermögensanlagengesetz vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2481) wird wie folgt geändert:

1.
In § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 wird jeweils das Wort „elektronischen" gestrichen.

2.
§ 23 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Satz 1 wird das Wort „elektronischen" gestrichen.

b)
In Absatz 3 Satz 1 wird vor dem Wort „Bundesanzeiger" das Wort „elektronischen" gestrichen.

c)
In Absatz 4 wird das Wort „elektronischen" gestrichen.

3.
In § 24 Absatz 4 Satz 1 wird das Wort „Rechungslegungsvorschriften" durch das Wort „Rechnungslegungsvorschriften" ersetzt.

4.
In § 30 Absatz 1 Nummer 2 werden nach den Wörtern „oder Satz 3" die Wörter „des Handelsgesetzbuchs" eingefügt.

5.
In § 31 Absatz 2 und 4 sowie in § 32 Absatz 4 wird jeweils das Wort „elektronischen" gestrichen.



 

Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 GewOuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GewOuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-UmsG)
G. v. 04.07.2013 BGBl. I S. 1981
Artikel 11 AIFM-UmsG Änderung des Vermögensanlagengesetzes
... Vermögensanlagengesetz vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2481), das durch Artikel 4 des Gesetzes vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2415) geändert worden ist, wird wie folgt ...