interne Verweise§ 22b HwO (vom 01.08.2024) ... Fachrichtung bestanden hat oder 6. eine Gleichwertigkeitsfeststellung nach § 51g oder einen Bildungsabschluss besitzt, dessen Gleichwertigkeit nach anderen rechtlichen Regelungen ...
§ 91 HwO (vom 01.07.2021) ... Abs. 2) zu führen, 6a. die Gleichwertigkeit festzustellen (§§ 40a, 50c, 51g ), 7. die technische und betriebswirtschaftliche Fortbildung der Meister und Gesellen ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBerufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG)
G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 246
Artikel 4 BVaDiG Änderung der Handwerksordnung ... Fachrichtung bestanden hat oder 6. eine Gleichwertigkeitsfeststellung nach § 51g oder einen Bildungsabschluss besitzt, dessen Gleichwertigkeit nach anderen rechtlichen Regelungen ...
Fünftes Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften
G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1654
Artikel 1 5. HwOuaHwRÄndG Änderung der Handwerksordnung ... 22b Absatz 3 Satz 1 Nummer 5 wird die Angabe „§ 51e" durch die Angabe „ § 51g " ersetzt. 6. § 34 wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 4 ... 51c und 51d werden die §§ 51e und 51f. 20. Der bisherige § 51e wird § 51g und in dessen Satz 2 wird die Angabe „§ 50b" durch die Angabe „§ ...
Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze
G. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2415
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