Zitierungen von § 1 DüMV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 DüMV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DüMV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage 1 DüMV (zu § 1 Nummer 11, § 3 Absatz 1, § 6 Absatz 3, § 8 Absatz 3 und 4) Definition von Düngemitteltypen (vom 06.06.2015)
Anlage 2 DüMV (zu § 1 Nummer 11, § 3 Absatz 1 und 2, § 4 Absatz 1 und 2, § 6 Absatz 1, 2, 5, 6 und 7, § 8 Absatz 3 und 4, § 10) Tabellen (vom 10.10.2019)
... sich auf die Masse (Massenprozent), soweit keine andere Bezugsgröße genannt ist (vgl. § 1 Nummer 24 und Nummer 25 ). Für ... eingesetzten Mengenanteilen. Eine Behandlung der Haupt- bestandteile gemäß § 1 Nummer 17 und 18 darf angegeben werden. 2. Gegebenenfalls Ergänzung der Kennzeichnung um ... nach eingesetzten Mengenanteilen. Eine Behandlung der Hauptbestandteile gemäß § 1 Nummer 17 und 18 darf angegeben werden. 2. Gegebenenfalls Ergänzung der ... Ergänzung der Kennzeichnung durch sachgerechte Hinweise zur Lagerung und Anwendung nach § 1 Nummer 22 und 23 10.3.1 Allgemeine Angaben 1. Notwendige Angaben zur ... um den Hinweis, dass Empfehlungen der amtlichen Beratung vorgehen (vgl. auch § 1 Nummer 22 und 23 ). 2. Vorgeschriebene ergänzende Angaben gemäß - Typenbeschreibungen in ... Angaben 1. Notwendige Angaben zur sachgerechten Lagerung und Anwendung (vgl. auch § 1 Nummer 22 und 23 ). 2. Vorgeschriebene ergänzende Angaben gemäß Tabellen 1 und 6 bis 9. ... Anwendungsbereich sowie Angaben zur sach- gerechten Lagerung und Anwendung nach § 1 Nummer 22 und 23. 2. Name oder Firma und die Anschrift des für das  ... Anwendungsbereich sowie Angaben zur sach- gerechten Lagerung und Anwendung nach § 1 Nummer 22 und 23. 2. Name oder Firma und die Anschrift des für das  ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Düngemittelverordnung
V. v. 27.05.2015 BGBl. I S. 886
Artikel 1 1. DüMVÄndV
... vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2482) wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 26 Buchstabe b wird das Komma am Ende durch ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed