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§ 7 - Ölschadengesetz (ÖlSG)
G. v. 30.09.1988 BGBl. I S. 1770, 1995 I S. 2084; zuletzt geändert durch Artikel 18 G. v. 22.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 51
Geltung ab 08.10.1988; FNA: 2129-18 Umweltschutz
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Geltung ab 08.10.1988; FNA: 2129-18 Umweltschutz
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§ 7 Anerkennung und Vollstreckung
Artikel 10 des Bunkeröl-Übereinkommens ist auf die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ergangenen Entscheidungen über Klagen aufgrund des Bunkeröl-Übereinkommens, die gemäß dem Recht der Europäischen Union anerkannt und vollstreckt werden, nicht anzuwenden.
Text in der Fassung des Artikels 2 Gesetz zur Ausführung des HNS-Übereinkommens 2010 und zur Änderung des Ölschadengesetzes, der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung, des Seeaufgabengesetzes und des Handelsgesetzbuchs G. v. 16. Juli 2021 BGBl. I S. 3079, 5241 m.W.v. 27. Juli 2021
Frühere Fassungen von § 7 ÖlSG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 27.07.2021 | Artikel 2 Gesetz zur Ausführung des HNS-Übereinkommens 2010 und zur Änderung des Ölschadengesetzes, der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung, des Seeaufgabengesetzes und des Handelsgesetzbuchs vom 16.07.2021 BGBl. I S. 3079 |
aktuell vorher | 21.11.2008 | Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Ölschadengesetzes und anderer schifffahrtsrechtlicher Vorschriften vom 12.07.2006 BGBl. I S. 1461 |
aktuell | vor 21.11.2008 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 7 ÖlSG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 ÖlSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ÖlSG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Ölschadengesetzes und anderer schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
G. v. 12.07.2006 BGBl. I S. 1461, 2008 I 2070
Artikel 1 ÖlSGuaÄndG Änderung des Ölschadengesetzes
... eingefügt. 6. Nach § 6 wird folgender § 6a eingefügt: „§ 6a Anerkennung und Vollstreckung Die in ... 6. Nach § 6 wird folgender § 6a eingefügt: „§ 6a Anerkennung und Vollstreckung Die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ...
Gesetz zur Ausführung des HNS-Übereinkommens 2010 und zur Änderung des Ölschadengesetzes, der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung, des Seeaufgabengesetzes und des Handelsgesetzbuchs
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3079, 5241
Artikel 2 HNSGEG Änderung des Ölschadengesetzes (vom 27.07.2021)
... Bezirk die Hamburg Port Authority ihren Sitz hat." 6. Die §§ 6a und 7 werden durch die folgenden §§ 7 und 8 ersetzt: „§ 7 Anerkennung ... Authority ihren Sitz hat." 6. Die §§ 6a und 7 werden durch die folgenden §§ 7 und 8 ersetzt: „§ 7 Anerkennung und Vollstreckung Artikel 10 ... §§ 6a und 7 werden durch die folgenden §§ 7 und 8 ersetzt: „ § 7 Anerkennung und Vollstreckung Artikel 10 des Bunkeröl-Übereinkommens ist auf ... oder nicht rechtzeitig macht." c) In Absatz 2 wird die Angabe „ § 7 Abs. 2" durch die Angabe „§ 8 Absatz 2" ersetzt. d) In Absatz 3 ...
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