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Artikel 3 - Dritte Verordnung zur Änderung der Markenverordnung und anderer Verordnungen (3. MarkenVuaÄndV k.a.Abk.)
Artikel 3 Änderung der Patentverordnung
Die Patentverordnung vom 1. September 2003 (BGBl. I S. 1702), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 26. Mai 2011 (BGBl. I S. 996) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 2 Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „Gesetz über Einheiten im Messwesen" durch die Wörter „Gesetz über die Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung" ersetzt.
- 2.
- § 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Absatzbezeichnung „(1)" wird gestrichen.
- b)
- Absatz 2 wird aufgehoben.
- 3.
- § 4 Absatz 6 wird wie folgt gefasst:„(6) Unterzeichnen Angestellte für ihren anmeldenden Arbeitgeber, so ist auf Anforderung der Nachweis der Zeichnungsbefugnis vorzulegen. Auf beim Deutschen Patent- und Markenamt für die Unterzeichner hinterlegte Angestelltenvollmachten ist unter Angabe der hierfür mitgeteilten Kennnummer hinzuweisen."
- 4.
- § 11 Absatz 5 wird aufgehoben.
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Zitierungen von Artikel 3 Dritte Verordnung zur Änderung der Markenverordnung und anderer Verordnungen
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 3. MarkenVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
3. MarkenVuaÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Patentverordnung und anderer Verordnungen des gewerblichen Rechtsschutzes
V. v. 12.12.2018 BGBl. I S. 2446
Artikel 1 PatVuaÄndV Änderung der Patentverordnung
... Patentverordnung vom 1. September 2003 (BGBl. I S. 1702), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 10. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2630 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Das Inhaltsverzeichnis wird ...
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