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Artikel 2 - Erste Verordnung zur Änderung der Fischseuchenverordnung (1. FischSeuchVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 14.12.2012 BGBl. I S. 2697 (Nr. 60); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 08.05.2013 BGBl. I S. 1245
Geltung ab 01.01.2013
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Artikel 2


Artikel 2 hat 1 frühere Fassung, wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Juli 2013 FischSeuchV

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.



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Frühere Fassungen von Artikel 2 Erste Verordnung zur Änderung der Fischseuchenverordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 15.05.2013Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zur Änderung der Fischseuchenverordnung
vom 08.05.2013 BGBl. I S. 1245

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Artikel 2 Erste Verordnung zur Änderung der Fischseuchenverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 1. FischSeuchVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. FischSeuchVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zur Änderung der Fischseuchenverordnung
V. v. 08.05.2013 BGBl. I S. 1245
Artikel 1 FischSeuchVÄndV1ÄndV
... Artikel 2 der Ersten Verordnung zur Änderung der Fischseuchenverordnung vom 14. Dezember 2012 (BGBl. I ...