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Änderung Anlage 2 HkRNGebV vom 01.10.2021

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Anlage 2 HkRNGebV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.10.2021 geltenden Fassung
Anlage 2 HkRNGebV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.10.2021 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 19.08.2021 BGBl. I S. 3730
(heute geltende Fassung) 
 
(Textabschnitt unverändert)

Anlage 2 (zu § 1 Absatz 2) Gebührenverzeichnis zum Regionalnachweisregister


(Text alte Fassung) nächste Änderung


Nr.
| Gebühren

1 | Gebührentatbestände im Zusammenhang mit der Ausstellung, Übertragung
und
Entwertung von Regionalnachweisen | Gebührenhöhe
je Regionalnachweis
in Euro

1.1 | Ausstellung eines Regionalnachweises nach § 18 der Herkunfts- und Regional-
nachweis-Durchführungsverordnung
| 0,000005

1.2 | Übertragung eines Regionalnachweises auf ein anderes Konto nach § 29 Absatz 1
der
Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung | 0,000005

1.3 | Rückbuchung eines Regionalnachweises auf das Konto des abgebenden Konto-
inhabers
nach § 29 Absatz 3 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchfüh-
rungsverordnung
| 0,000005

1.4 | Entwertung eines Regionalnachweises für die Stromkennzeichnung nach § 31 der
Herkunfts-
und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung | 0,00001

2 | Gebührentatbestände, die Anlagen im Regionalnachweisregister betreffen | Gebührenhöhe
je Vorgang
in Euro

2.1 | Registrierung einer Anlage im Regionalnachweisregister nach § 23 der Herkunfts-
und
Regionalnachweis-Durchführungsverordnung | 90

2.2 | Übernahme einer vormals einem anderen Anlagenbetreiber zugeordneten Anlage
im
Regionalnachweisregister nach § 27 Absatz 2 der Herkunfts- und Regional-
nachweis-Durchführungsverordnung
oder Zuordnung der Anlage zu einem
neuen
Konto desselben Kontoinhabers nach § 18 Absatz 1 der Herkunfts- und
Regionalnachweis-Durchführungsverordnung
| 20

3 | Gebührentatbestände für die Nutzung des Regionalnachweisregisters durch
Führung
eines Kontos |

3.1 | Jahresgebühr für Kontoinhaber je Konto mit mehr als 500.000.000 gebühren-
pflichtigen
Vorgängen hinsichtlich Regionalnachweisen nach Nummer 1 pro Jahr | 750

3.2 | Jahresgebühr für Kontoinhaber je Konto mit 15.000.001 bis einschließlich
500.000.000 gebührenpflichtigen Vorgängen hinsichtlich Regionalnachweisen
nach
Nummer 1 pro Jahr | 500

(Text neue Fassung)


Nummer
| Gebühren

1 | Gebührentatbestände im Zusammenhang mit der Ausstellung, Übertra-
gung und
Entwertung von Regionalnachweisen | Gebührenhöhe
je Regionalnachweis
in Euro

1.1 | Ausstellung eines Regionalnachweises nach § 18 der Herkunfts- und Regio-
nalnachweis-Durchführungsverordnung
| 0,000005

1.2 | Übertragung eines Regionalnachweises auf ein anderes Konto nach § 29
Absatz
1 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung | 0,000005

1.3 | Rückbuchung eines Regionalnachweises auf das Konto des abgebenden
Kontoinhabers
nach § 29 Absatz 3 der Herkunfts- und Regionalnachweis-
Durchführungsverordnung
| 0,000005

1.4 | Entwertung eines Regionalnachweises für die Stromkennzeichnung nach
§
31 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung | 0,00001

2 | Gebührentatbestände, die Anlagen im Regionalnachweisregister be-
treffen
| Gebührenhöhe
je Vorgang
in Euro

2.1 | Registrierung einer Anlage im Regionalnachweisregister nach § 23 der Her-
kunfts- und
Regionalnachweis-Durchführungsverordnung | 90

2.2 | Übernahme einer vormals einem anderen Anlagenbetreiber zugeordneten
Anlage im
Regionalnachweisregister nach § 27 Absatz 2 der Herkunfts-
und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung
oder Zuordnung der An-
lage
zu einem neuen Konto desselben Kontoinhabers nach § 18 Absatz 1
der
Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung | 40

3 | Gebührentatbestände für die Nutzung des Regionalnachweisregisters
durch Führung
eines Kontos |

3.1 | Jahresgebühr für Kontoinhaber je Konto mit mehr als 500.000.000 gebüh-
renpflichtigen
Vorgängen hinsichtlich Regionalnachweisen nach Nummer 1
pro
Jahr | 750

3.2 | Jahresgebühr für Kontoinhaber je Konto mit 15.000.001 bis einschließlich
500.000.000 gebührenpflichtigen Vorgängen hinsichtlich Regionalnachwei-
sen nach
Nummer 1 pro Jahr | 500

3.3 | Jahresgebühr für Kontoinhaber je Konto mit 2.500.001 bis einschließlich
15.000.000 gebührenpflichtigen Vorgängen hinsichtlich Regionalnachweisen
nach Nummer 1 pro Jahr | 250

vorherige Änderung

3.4 | Jahresgebühr für Kontoinhaber je Konto mit weniger als 2.500.001 gebühren-
pflichtigen
Vorgängen hinsichtlich Regionalnachweisen nach Nummer 1 pro Jahr | 50



3.4 | Jahresgebühr für Kontoinhaber je Konto mit weniger als 2.500.001 gebüh-
renpflichtigen
Vorgängen hinsichtlich Regionalnachweisen nach Nummer 1
pro
Jahr | 50

4 | Gebühren für Maßnahmen nach Abschnitt 8 der Herkunfts- und Regio-
nalnachweis-Durchführungsverordnung (Sperrung und Schließung des
Kontos, Ausschluss von der Teilnahme an den Registern) |

4.1 | Kontosperrung nach § 49 Absatz 1 oder Absatz 2 der Herkunfts- und Re-
gionalnachweis-Durchführungsverordnung | nach Zeitaufwand

4.2 | Aufhebung der Kontosperrung nach § 49 Absatz 4 der Herkunfts- und Re-
gionalnachweis-Durchführungsverordnung | nach Zeitaufwand

4.3 | Kontoschließung nach § 50 Absatz 1 Nummer 2 oder Absatz 2 der Her-
kunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung | nach Zeitaufwand

4.4 | Ausschluss von der Teilnahme an den Registern nach § 51 Absatz 1 oder
Absatz 2 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung | nach Zeitaufwand

4.5 | Wiederaufnahme nach Ausschluss nach § 51 Absatz 4 der Herkunfts- und
Regionalnachweis-Durchführungsverordnung | nach Zeitaufwand

4.6 | Sperrung des Kontozugangs nach § 51 Absatz 5 der Herkunfts- und Regio-
nalnachweis-Durchführungsverordnung | nach Zeitaufwand


(heute geltende Fassung)