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Änderung Anlage 2 HkRNGebV vom 01.10.2021
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Anlage 2 HkRNGebV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.10.2021 geltenden Fassung | Anlage 2 HkRNGebV n.F. (neue Fassung) in der am 01.10.2021 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 19.08.2021 BGBl. I S. 3730 |
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(Textabschnitt unverändert) Anlage 2 (zu § 1 Absatz 2) Gebührenverzeichnis zum Regionalnachweisregister | |
(Text alte Fassung) Nr. | Gebühren 1 | Gebührentatbestände im Zusammenhang mit der Ausstellung, Übertragung und Entwertung von Regionalnachweisen | Gebührenhöhe je Regionalnachweis in Euro 1.1 | Ausstellung eines Regionalnachweises nach § 18 der Herkunfts- und Regional- nachweis-Durchführungsverordnung | 0,000005 1.2 | Übertragung eines Regionalnachweises auf ein anderes Konto nach § 29 Absatz 1 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung | 0,000005 1.3 | Rückbuchung eines Regionalnachweises auf das Konto des abgebenden Konto- inhabers nach § 29 Absatz 3 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchfüh- rungsverordnung | 0,000005 1.4 | Entwertung eines Regionalnachweises für die Stromkennzeichnung nach § 31 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung | 0,00001 2 | Gebührentatbestände, die Anlagen im Regionalnachweisregister betreffen | Gebührenhöhe je Vorgang in Euro 2.1 | Registrierung einer Anlage im Regionalnachweisregister nach § 23 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung | 90 2.2 | Übernahme einer vormals einem anderen Anlagenbetreiber zugeordneten Anlage im Regionalnachweisregister nach § 27 Absatz 2 der Herkunfts- und Regional- nachweis-Durchführungsverordnung oder Zuordnung der Anlage zu einem neuen Konto desselben Kontoinhabers nach § 18 Absatz 1 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung | 20 3 | Gebührentatbestände für die Nutzung des Regionalnachweisregisters durch Führung eines Kontos | 3.1 | Jahresgebühr für Kontoinhaber je Konto mit mehr als 500.000.000 gebühren- pflichtigen Vorgängen hinsichtlich Regionalnachweisen nach Nummer 1 pro Jahr | 750 3.2 | Jahresgebühr für Kontoinhaber je Konto mit 15.000.001 bis einschließlich 500.000.000 gebührenpflichtigen Vorgängen hinsichtlich Regionalnachweisen nach Nummer 1 pro Jahr | 500 | (Text neue Fassung) Nummer | Gebühren 1 | Gebührentatbestände im Zusammenhang mit der Ausstellung, Übertra- gung und Entwertung von Regionalnachweisen | Gebührenhöhe je Regionalnachweis in Euro 1.1 | Ausstellung eines Regionalnachweises nach § 18 der Herkunfts- und Regio- nalnachweis-Durchführungsverordnung | 0,000005 1.2 | Übertragung eines Regionalnachweises auf ein anderes Konto nach § 29 Absatz 1 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung | 0,000005 1.3 | Rückbuchung eines Regionalnachweises auf das Konto des abgebenden Kontoinhabers nach § 29 Absatz 3 der Herkunfts- und Regionalnachweis- Durchführungsverordnung | 0,000005 1.4 | Entwertung eines Regionalnachweises für die Stromkennzeichnung nach § 31 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung | 0,00001 2 | Gebührentatbestände, die Anlagen im Regionalnachweisregister be- treffen | Gebührenhöhe je Vorgang in Euro 2.1 | Registrierung einer Anlage im Regionalnachweisregister nach § 23 der Her- kunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung | 90 2.2 | Übernahme einer vormals einem anderen Anlagenbetreiber zugeordneten Anlage im Regionalnachweisregister nach § 27 Absatz 2 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung oder Zuordnung der An- lage zu einem neuen Konto desselben Kontoinhabers nach § 18 Absatz 1 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung | 40 3 | Gebührentatbestände für die Nutzung des Regionalnachweisregisters durch Führung eines Kontos | 3.1 | Jahresgebühr für Kontoinhaber je Konto mit mehr als 500.000.000 gebüh- renpflichtigen Vorgängen hinsichtlich Regionalnachweisen nach Nummer 1 pro Jahr | 750 3.2 | Jahresgebühr für Kontoinhaber je Konto mit 15.000.001 bis einschließlich 500.000.000 gebührenpflichtigen Vorgängen hinsichtlich Regionalnachwei- sen nach Nummer 1 pro Jahr | 500 |
3.3 | Jahresgebühr für Kontoinhaber je Konto mit 2.500.001 bis einschließlich 15.000.000 gebührenpflichtigen Vorgängen hinsichtlich Regionalnachweisen nach Nummer 1 pro Jahr | 250 | |
3.4 | Jahresgebühr für Kontoinhaber je Konto mit weniger als 2.500.001 gebühren- pflichtigen Vorgängen hinsichtlich Regionalnachweisen nach Nummer 1 pro Jahr | 50 | 3.4 | Jahresgebühr für Kontoinhaber je Konto mit weniger als 2.500.001 gebüh- renpflichtigen Vorgängen hinsichtlich Regionalnachweisen nach Nummer 1 pro Jahr | 50 4 | Gebühren für Maßnahmen nach Abschnitt 8 der Herkunfts- und Regio- nalnachweis-Durchführungsverordnung (Sperrung und Schließung des Kontos, Ausschluss von der Teilnahme an den Registern) | 4.1 | Kontosperrung nach § 49 Absatz 1 oder Absatz 2 der Herkunfts- und Re- gionalnachweis-Durchführungsverordnung | nach Zeitaufwand 4.2 | Aufhebung der Kontosperrung nach § 49 Absatz 4 der Herkunfts- und Re- gionalnachweis-Durchführungsverordnung | nach Zeitaufwand 4.3 | Kontoschließung nach § 50 Absatz 1 Nummer 2 oder Absatz 2 der Her- kunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung | nach Zeitaufwand 4.4 | Ausschluss von der Teilnahme an den Registern nach § 51 Absatz 1 oder Absatz 2 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung | nach Zeitaufwand 4.5 | Wiederaufnahme nach Ausschluss nach § 51 Absatz 4 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung | nach Zeitaufwand 4.6 | Sperrung des Kontozugangs nach § 51 Absatz 5 der Herkunfts- und Regio- nalnachweis-Durchführungsverordnung | nach Zeitaufwand |
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