Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung kann den Wortlaut der
Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt, der
Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung und der
Gefahrgutbeauftragtenverordnung in der vom 1. Januar 2013 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
Bekanntmachung der Neufassung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt
B. v. 22.01.2013 BGBl. I S. 110