Tools:
Update via:
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.05.2012 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
§ 63a - Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG)
Artikel 1 G. v. 27.09.1994 BGBl. I S. 2705; aufgehoben durch Artikel 6 Abs. 1 G. v. 24.02.2012 BGBl. I S. 212
Geltung ab 06.10.1996; FNA: 2129-27-2 Umweltschutz
| |
Geltung ab 06.10.1996; FNA: 2129-27-2 Umweltschutz
| |
§ 63a Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren
(1) Von den in diesem Gesetz und auf Grund dieses Gesetzes getroffenen Regelungen des Verwaltungsverfahrens kann durch Landesrecht nicht abgewichen werden.
(2) Zur Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften kann die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates das Verwaltungsverfahren zur Erteilung von Genehmigungen oder Erstattung von Anzeigen nach diesem Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes regeln.
Text in der Fassung des Artikels 8 Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften G. v. 11. August 2010 BGBl. I S. 1163 m.W.v. 18. August 2010
Frühere Fassungen von § 63a KrW-/AbfG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 18.08.2010 | Artikel 8 Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften vom 11.08.2010 BGBl. I S. 1163 |
aktuell vorher | 15.12.2006 | Artikel 7 Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz vom 09.12.2006 BGBl. I S. 2819 |
aktuell | vor 15.12.2006 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 63a KrW-/AbfG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 63a KrW-/AbfG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KrW-/AbfG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Sonstige
Verordnung zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher VorschriftenV. v. 09.11.2010 BGBl. I S. 1504
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften
G. v. 11.08.2010 BGBl. I S. 1163
Artikel 8 UmwDLRLUG Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes
... Deutschland. § 49 Absatz 2a und 2b ist entsprechend anzuwenden." 3. § 63a wird wie folgt geändert: a) Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1. b) ...
Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz
G. v. 09.12.2006 BGBl. I S. 2819, 2007 BGBl. I S. 195
Artikel 7 ÖffBetG Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes
... 25. Juni 2005 eingeleitet worden sind." 3. Nach § 63 wird folgender § 63a eingefügt: „§ 63a Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren ... 3. Nach § 63 wird folgender § 63a eingefügt: „§ 63a Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren Von den in diesem Gesetz und auf Grund dieses ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/1044/a147315.htm