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§ 6 - Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG)

Artikel 1 G. v. 27.09.1994 BGBl. I S. 2705; aufgehoben durch Artikel 6 Abs. 1 G. v. 24.02.2012 BGBl. I S. 212
Geltung ab 06.10.1996; FNA: 2129-27-2 Umweltschutz
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§ 6 Stoffliche und energetische Verwertung



(1) Abfälle können

a)
stofflich verwertet werden oder

b)
zur Gewinnung von Energie genutzt werden.

Vorrang hat die besser umweltverträgliche Verwertungsart. § 5 Abs. 4 gilt entsprechend. Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 60) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates für bestimmte Abfallarten aufgrund der in § 5 Abs. 5 festgelegten Kriterien unter Berücksichtigung der in Absatz 2 genannten Anforderungen den Vorrang der stofflichen oder energetischen Verwertung zu bestimmen.

(2) Soweit der Vorrang einer Verwertungsart nicht in einer Rechtsverordnung nach Absatz 1 festgelegt ist, ist eine energetische Verwertung im Sinne des § 4 Abs. 4 nur zulässig, wenn

1.
der Heizwert des einzelnen Abfalls, ohne Vermischung mit anderen Stoffen, mindestens 11.000 kj/kg beträgt,

2.
ein Feuerungswirkungsgrad von mindestens 75% erzielt wird,

3.
entstehende Wärme selbst genutzt oder an Dritte abgegeben wird und

4.
die im Rahmen der Verwertung anfallenden weiteren Abfälle möglichst ohne weitere Behandlung abgelagert werden können.

Abfälle aus nachwachsenden Rohstoffen können energetisch verwertet werden, wenn die in Satz 1 Nr. 2 bis 4 genannten Voraussetzungen vorliegen.

 
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Zitierungen von § 6 KrW-/AbfG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 KrW-/AbfG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KrW-/AbfG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 KrW-/AbfG Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft
... Erzeuger oder Besitzer von Abfällen sind verpflichtet, diese nach Maßgabe des § 6 zu verwerten. Soweit sich aus diesem Gesetz nichts anderes ergibt, hat die Verwertung von ...
§ 15 KrW-/AbfG Pflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
... Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen nach Maßgabe der §§ 4 bis 7 zu verwerten oder nach Maßgabe der §§ 10 bis 12 zu beseitigen. Werden ...
§ 50 KrW-/AbfG Genehmigung für Vermittlungsgeschäfte und in sonstigen Fällen (vom 18.08.2010)
... gefährliche Abfälle, an deren schadlose Verwertung nach Maßgabe der §§ 4 bis 7 zum Schutze der Belange des Wohles der Allgemeinheit besondere Anforderungen zu stellen ...
§ 59 KrW-/AbfG Beteiligung des Bundestages beim Erlaß von Rechtsverordnungen
... nach § 6 Abs. 1, § 7 Abs. 1 Nr. 1 und 4 und den §§ 23, 24 und 57 dieses Gesetzes sind dem ...
§ 61 KrW-/AbfG Bußgeldvorschriften (vom 01.02.2007)
... von Verbringungen von Abfällen vornimmt, 5. einer Rechtsverordnung nach § 6 Abs. 1, § 7 Abs. 1, 2 oder 3 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a, Nr. 2 bis 6 oder 7, jeweils auch in ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
PCB/PCT-Abfallverordnung (PCBAbfallV)
Artikel 1 V. v. 26.06.2000 BGBl. I S. 932; zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 21 G. v. 24.02.2012 BGBl. I S. 212
Sonstige
Erste Verordnung zur Änderung der Altfahrzeug-Verordnung
V. v. 09.02.2006 BGBl. I S. 326
Fünfte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung
V. v. 02.04.2008 BGBl. I S. 531
Vierte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung
V. v. 30.12.2005 BGBl. I 2006 S. 2
Zweite Verordnung zur Änderung der Altfahrzeug-Verordnung
V. v. 03.04.2009 BGBl. I S. 738
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Abfallwirtschaftskonzept- und -bilanzverordnung (AbfKoBiV)
V. v. 13.09.1996 BGBl. I S. 1447, 1997 I S. 2862; aufgehoben durch Artikel 2 G. v. 15.07.2006 BGBl. I S. 1619
§ 5 AbfKoBiV Maßnahmen und Begründungen
... insbesondere unter Berücksichtigung der Anforderungen nach den §§ 4 bis 6 und 10 bis 12 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, darzustellen. (2) Der ...

Verpackungsverordnung (VerpackV)
V. v. 21.08.1998 BGBl. I S. 2379; zuletzt geändert durch Artikel 11 Abs. 10 G. v. 18.07.2017 BGBl. I S. 2745
Eingangsformel VerpackV
... Grund des § 6 Abs. 1 Satz 4, des § 23 Nr. 1, 2 und 6, des § 24 Abs. 1 Nr. 2, 3 und 4 und Abs. 2 Nr. 1 ...