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§ 10 - Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG)

Artikel 1 G. v. 27.09.1994 BGBl. I S. 2705; aufgehoben durch Artikel 6 Abs. 1 G. v. 24.02.2012 BGBl. I S. 212
Geltung ab 06.10.1996; FNA: 2129-27-2 Umweltschutz
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§ 10 Grundsätze der gemeinwohlverträglichen Abfallbeseitigung



(1) Abfälle, die nicht verwertet werden, sind dauerhaft von der Kreislaufwirtschaft auszuschließen und zur Wahrung des Wohls der Allgemeinheit zu beseitigen.

(2) Die Abfallbeseitigung umfaßt das Bereitstellen, Überlassen, Einsammeln, die Beförderung, die Behandlung, die Lagerung und die Ablagerung von Abfällen zur Beseitigung. Durch die Behandlung von Abfällen sind deren Menge und Schädlichkeit zu vermindern. Bei der Behandlung und Ablagerung anfallende Energie oder Abfälle sind so weit wie möglich zu nutzen. Die Behandlung und Ablagerung ist auch dann als Abfallbeseitigung anzusehen, wenn dabei anfallende Energie oder Abfälle genutzt werden können und diese Nutzung nur untergeordneter Nebenzweck der Beseitigung ist.

(3) Abfälle sind im Inland zu beseitigen. Die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (ABl. EU Nr. L 190 S. 1) in der jeweils geltenden Fassung und des Abfallverbringungsgesetzes bleiben unberührt.

(4) Abfälle sind so zu beseitigen, daß das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Eine Beeinträchtigung liegt insbesondere vor, wenn

1.
die Gesundheit der Menschen beeinträchtigt,

2.
Tiere und Pflanzen gefährdet,

3.
Gewässer und Boden schädlich beeinflußt,

4.
schädliche Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen oder Lärm herbeigeführt,

5.
die Ziele der Raumordnung nicht beachtet, die Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung nicht berücksichtigt und die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie des Städtebaus nicht gewahrt oder

6.
sonst die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet oder gestört

werden.



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Frühere Fassungen von § 10 KrW-/AbfG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 28.07.2007Artikel 2 Gesetz zur Ablösung des Abfallverbringungsgesetzes und zur Änderung weiterer Rechtsvorschriften
vom 19.07.2007 BGBl. I S. 1462

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 10 KrW-/AbfG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 KrW-/AbfG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KrW-/AbfG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 KrW-/AbfG Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft (vom 21.07.2006)
... geeignet ist, Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit, insbesondere der in § 10 Abs. 4 genannten Schutzgüter, herbeizuführen, nach Herkunftsbereich, Anfallstelle oder ...
§ 11 KrW-/AbfG Grundpflichten der Abfallbeseitigung
... den Grundsätzen der gemeinwohlverträglichen Abfallbeseitigung gemäß § 10 zu beseitigen, soweit in den §§ 13 bis 18 nichts anderes bestimmt ist. (2) ... anderes bestimmt ist. (2) Soweit dies zur Erfüllung der Anforderungen nach § 10 erforderlich ist, sind Abfälle zur Beseitigung getrennt zu halten und zu ...
§ 15 KrW-/AbfG Pflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
... nach Maßgabe der §§ 4 bis 7 zu verwerten oder nach Maßgabe der §§ 10 bis 12 zu beseitigen. Werden Abfälle aus den in § 5 Abs. 4 genannten Gründen zur ...
§ 32 KrW-/AbfG Erteilung, Sicherheitsleistung, Nebenbestimmungen
... nicht beeinträchtigt wird, insbesondere a) Gefahren für die in § 10 Abs. 4 genannten Schutzgüter nicht hervorgerufen werden können, b) Vorsorge ...
§ 36c KrW-/AbfG Rechtsverordnungen über Anforderungen an Deponien
... werden, inwieweit die nach Absatz 1 zur Vorsorge gegen Beeinträchtigungen der in § 10 Abs. 4 genannten Schutzgüter festgelegten Anforderungen nach Ablauf bestimmter ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung
V. v. 02.04.2008 BGBl. I S. 531
Artikel 1 5. VerpackVÄndV
... der gemeinwohlverträglichen Abfallbeseitigung gemäß den §§ 10 und 11 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes zu beseitigen; dabei sind sie den ...

Gesetz zur Ablösung des Abfallverbringungsgesetzes und zur Änderung weiterer Rechtsvorschriften
G. v. 19.07.2007 BGBl. I S. 1462
Artikel 2 AbfVerbrGAblG Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes
...  10 Abs. 3 Satz 2 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes vom 27. September 1994 (BGBl. I S. ...

Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts
G. v. 24.02.2012 BGBl. I S. 212, 1474
Artikel 3 KrWAbfRNOG Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
... Nummer 1 Buchstabe n Satz 2 und Nummer 2 Buchstabe a werden jeweils die Wörter „§ 10 Abs. 4 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes" durch die Wörter „§ 15 ...
Artikel 4 KrWAbfRNOG Änderung des Batteriegesetzes
... energetischen Verwertung." c) In Absatz 12 werden die Wörter „§ 10 Absatz 2 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes" durch die Wörter „§ 3 ...
Artikel 5 KrWAbfRNOG Folgeänderungen (vom 01.06.2012)
...  5. In Anhang I Nummer 1 Absatz 4 Satz 3 werden die Wörter „den §§ 10 und 11 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes" durch die Wörter „§ 15 ... 23 Satz 1." 11. In Anhang 1 Nummer 1.1 Satz 1 werden die Wörter „§ 10 Absatz 4 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes" durch die Wörter „§ 15 ... wie folgt geändert: 1. In § 3 Satz 4 werden die Wörter „§ 10 Absatz 4 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes" durch die Wörter „§ 15 ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Abfallwirtschaftskonzept- und -bilanzverordnung (AbfKoBiV)
V. v. 13.09.1996 BGBl. I S. 1447, 1997 I S. 2862; aufgehoben durch Artikel 2 G. v. 15.07.2006 BGBl. I S. 1619
§ 5 AbfKoBiV Maßnahmen und Begründungen
... insbesondere unter Berücksichtigung der Anforderungen nach den §§ 4 bis 6 und 10 bis 12 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, darzustellen. (2) Der Konzept- ...

Deponieverordnung (DepV)
Artikel 1 V. v. 24.07.2002 BGBl. I S. 2807; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 27.04.2009 BGBl. I S. 900
§ 12 DepV Stilllegung
... um zukünftige negative Auswirkungen der Deponie oder des Deponieabschnittes auf die in § 10 Abs. 4 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes genannten Schutzgüter zu verhindern. Zu ...
§ 22 DepV Behördliche Entscheidungen
... Stilllegungs- und Nachsorgephase festlegen, um negative Auswirkungen der Deponie auf die in § 10 Abs. 4 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes genannten Schutzgüter zu verhindern. Satz ...